Keine Prozesskostenhilfe ohne Angaben zu Mitteln für Lebensunterhalt und Kosten der Vorinstanzen

Keine Prozesskostenhilfe ohne Angaben zu Mitteln für Lebensunterhalt und Kosten der Vorinstanzen

23. März 2018 | Versicherungsforum

BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - IX ZA 21/17

Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Kosten der Vorinstanzen aufgebracht hat.

Quelle: BLD