Deckungsfragen in der Kraftfahrtversicherung
Technische Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Leistungsprüfung
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Konzept
Das Seminar behandelt häufig auftretende Fragestellungen aus dem Deckungsbereich. An aktuellen Beispielen werden typische Streitpunkte aus der Kfz-Haftplicht- sowie der Kaskoversicherung mit Lösungsansätzen aufgezeigt und wichtige Fragen der Schadenregulierung erörtert.
Technische Fragen spielen bei der Deckungs- und Leistungsprüfung zunehmend eine Rolle. Nur bei vollständiger Aufklärung und Aufarbeitung des Sachverhalts kann die richtige Regulierungsentscheidung getroffen werden. Mit interdisziplinären Ansätzen greifen die Referenten Themenkomplexe auf, mit denen sie in ihrer beruflichen Praxis zunehmend zu tun haben. Im Fokus stehen Schadenfälle, die mit der herkömmlichen Informationsbeschaffung häufig schwer aufzuklären sind. Der vorsätzliche herbeiführte Versicherungsfall, sei es der Unfall oder die mut- oder böswillige Beschädigung, ist äußerlich von dem „echten Schadenereignis“ nicht zu unterscheiden. Hinter dem Wildschaden, noch mehr aber hinter dem Wildausweichschaden, wird oft ein Unfallgeschehen aufgrund einer Alkoholisierung oder eines Fahrfehlers zu vermuten sein, ebenso bei der Unfallflucht. Die Rechtsprechung zu diesen Schadenfällen und Obliegenheiten ist im Fluss, führt teilweise zu komplexen Deckungsfragen, wie etwa der - in der Rechtsprechung unterbliebenen - Abgrenzung der mut- und böswilligen Beschädigung vom Unfall oder der rechtlichen Einordnung der Unfallflucht als selbstständige vertragliche Verpflichtung neben der strafbewehrten gesetzlichen Verpflichtung des § 142 StGB.
Für die Regulierung hat die Klärung dieser Fragen eine erhebliche Bedeutung. Im Wechsel mit der rechtlichen Aufbereitung der Themen werden die Möglichkeiten der technischen Aufklärung erläutert. Die rekonstruktive Analyse des Geschehens kann ein wesentlicher Bestandteil der Tatsachenfeststellung sein und damit die rechtliche Einordnung des Geschehens im Sinne einer für beide Seiten, den Versicherer und den Versicherungsnehmer, richtigen Entscheidung absichern.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
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Inhalte
09:00 Uhr Empfang und Registrierung
09:30 Uhr Begrüßung
Dr. Christoph Krischer
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Subjektiver Risikoausschluss und Direktanspruch des Geschädigten
- Bedingter Vorsatz und Handlungserfolg
- Kollusionsverdacht
Holger Schacht
- Technische Nachweismöglichkeiten
Dr. Klaus-Dieter Brösdorf
Schwarzfahrt / unbefugter Gebrauch
- Außenhaftung des versicherten Halters
- Ermöglichen eine Schwarzfahrt
- Unbefugter Gebrauch durch Angehörige oder Mitarbeiter
- Kausalität und Zurechnung
Holger Schacht
11:15 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Wildschaden / Rettungskostenersatz
- Versicherter Geltungsbereich - Wild und andere Tiere
- Typische Wildgefahr - Deckung nur bei Tieren „in Bewegung“?
- Ursächlichkeit Kollision Tier und Schaden bei Sekundärkollision und Überreaktion
- Nachweis Wildunfall - Beweislasten
- Rettungskostenersatz - insbesondere Geeignetheit der Rettungshandlung
Dr. Christoph Krischer
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen Aufklärung
Dr. Klaus-Dieter Brösdorf
13:00 Uhr Mittagessen
13:45 Uhr Vandalismus / Unfall
- Abgrenzung der Versicherungsfälle
- Bedeutung der mut- oder böswilligen Gesinnung
- Widersprüche zwischen Schilderung und Schaden
- Zurechnungsfragen am Beispiel von Bergungsschäden
Holger Schacht
- Erzeugung echter Vandalismusschäden
- Kompatibilitäts- und Plausibilitätsanalyse nach Unfällen
Dr. Klaus-Dieter Brösdorf
15:15 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr Unfallflucht KF / KH - Obliegenheiten - Regress
- Entwicklung der Rechtsprechung zur Verkehrsunfallflucht als Obliegenheitsverletzung eigenständige Bedeutung neben § 142 StGB?
- Zurechnung der Obliegenheitsverletzung
- Kausalität und Arglist - Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises
- Regress in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung - versicherte Personen,
- häusliche Gemeinschaft
Dr. Christoph Krischer
- Akustische und taktile Wahrnehmbarkeit
Dr. Klaus-Dieter Brösdorf
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
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Teilnahmeinformationen
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen in den Bereichen Kraftfahrt, Recht und Schaden, Versicherungsvermittler sowie Rechtsanwälte.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme ein Zertifikat über 6 Stunden nach § 15 FAO bzw. 6 Stunden Bildungszeit gem. den Vorgaben der IDD.
Veranstaltungsort
Hilton Cologne Hotel
Marzellenstraße 13-17
50668 KölnÜbernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (151,- € inkl. gesetzlicher MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
490,00 zzgl. ges. Mwst.
<p>Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.</p>