Straßenverkehrshaftungs- und Verkehrsunfallrecht
Haftungsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung
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Ziele / Nutzen
Die Teilnehmer erhalten einen praxisnahen Überblick über die Haftungsgrundlagen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die aktuelle Rechtsprechung. Es wird auf die den Umfang der Ersatzpflicht, der Mithaftung sowie auf das Mitverschulden eingegangen.
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Inhalte
Grundlagen des Sachschadensrechts
Haftungsgrundlagen und Prüfungsaufbau
- Haftung des Halters (§ 7 StVG)
- Ersatzpflicht des Fahrzeugführers (§ 18 StVG)
- Haftung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers (§ 115 VVG)
- Anspruchsübergänge (§ 116 SGB X)
- Quotenvorrecht (§ 67 VVG)
- Schuldanerkenntnis bei der Regulierung
Umfang der Ersatzpflicht/Mithaftung (§ 17 StVG)
Mitverschulden (§ 9 StVG, § 254 BGB)
Verkehrsverstöße (Grundlagen der Haftung nach der StVO - Standardfälle)
Aktuelle Rechtsprechung
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Teilnahmeinformationen
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger und neue Sachbearbeiter in Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherung, Recht und Regulierung, an Rechtsanwälte, die sich erstmals mit Fragen des Straßenverkehrshaftungs- und Verkehrsunfallrechts befassen sowie an Versicherungsvermittler.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme ein Zertifikat über 6 Stunden nach § 15 FAO bzw. 6 Stunden Bildungszeit gem. den Vorgaben der IDD.
Veranstaltungsort
Hilton Cologne Hotel
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (150,- € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.