Versicherungsvertragsrecht
Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
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Konzept
Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Fragen des Vertragsschlusses thematisieren und hierbei einen besonderen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Beratungspflichten des Versicherers sowie den Rechtsfolgen ihrer Verletzung im Vertragsrecht werfen.
Anschließend wird Dr. Jens Muschner die Entwicklung der Rechtsprechung bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und ihre Auswirkungen auf die Praxis darstellen. Im Anschluss behandelt er Fragen der Datenerhebung im rechtlichen Rahmen der §§ 31, 213 VVG. Am Nachmittag behandelt Dr. Muschner aktuelle Fragestellungen bei Obliegenheitsverletzungen und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zur Zurechnung des Verhaltens (oder der Kenntnis) Dritter auf den Versicherungsnehmer.
Abschließend stellt Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. die Entwicklung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 81 VVG und der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls dar.
Zu allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit zur Diskussion.
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Ziele / Nutzen
Ziel des Seminars ist es, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung darzustellen, in den systematischen Kontext des VVG einzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder Haftungsfolgen für den Versicherer.
Auch erscheint für die vorgerichtliche sowie die forensische Behandlung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen die detaillierte Kenntnis der Rechtsprechungsentwicklung essentiell. Hier spielt im Vorfeld die Zulässigkeit der Informationsgewinnung der Gesundheitsdaten durch die Versicherer und ihre Verwertbarkeit in einem Zivilprozess (Stichwort: "gestufte Dialogrechtsprechung" des BGH, § 213 VVG) eine Rolle.
Weiterhin von übergeordnetem Interesse ist der Umgang mit Vertragsverletzungen bei unwirksamen Obliegenheitsregelungen.
Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Gerichtet ist es sowohl an den Schaden-, Leistungs- und Regulierungsbereich, als auch an alle betrieblichen Fachleute.
Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte dient das Seminar dazu, Fehler bei der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden.
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Inhalte
Programm
09:00 Uhr Empfang und Registrierung
09:30 Uhr Begrüßung
Dr. Jens Muschner
Vertragsschluss
- Europarechtskonforme Vertragsgestaltung
- Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
- Rechtsfolgen bei Verstößen
- Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
11:15 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
- Anforderungen an die Fragestellung
- Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 VVG
- Arglistanfechtung
Datenerhebung
- Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung
- Rechtsfolgen bei verweigerter Datenerhebung
- Verwertungsverbot bei rechtswidriger Informationsbeschaffung?
Dr. Jens Muschner
13:00 Uhr Mittagessen
14:00 Uhr Obliegenheiten
- Gefahrerhöhung
- Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit
- Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
Dr. Jens Muschner
15:00 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr Zurechnung des Verhaltens Dritter
- Repräsentation
- Wissenszurechnung
- Mitversicherung
- Arglistzurechnung
Dr. Jens Muschner
16:15 Uhr Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Tatbestand des § 81 VVG
- Rechtsfolgen (Leistungskürzung / Leistungsfreiheit)
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
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Teilnahmeinformationen
Teilnehmerkreis
Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute, Versicherungsvermittler sowie Rechtsanwälte.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Hilton Cologne Hotel
Marzellenstraße 13-17
50668 KölnÜbernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (151,- € inkl. gesetzlicher MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
420,00 zzgl. ges. Mwst.
<p>Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr. </p>