Befreiung Kulturförderabgabe

 

Stadt Köln

Die Stadt Köln erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 Prozent des für die Beherbergung aufgewendeten Betrags (einschließlich Mehrwertsteuer). Bei einer beruflich zwingend erforderlich Beherbergung, besteht die Möglichkeit der Befreiung. Nutzen Sie dafür das entsprechende Formular und folgen Sie den weiteren Schritten.

Das Formular "Befreiung Kulturförderabgabe Köln" können Sie hier downloaden.

 

Stadt Berlin

Die Stadt Berlin erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 Prozent des Notto-Übernachtungspreises. Bei einer beruflich zwingend erforderlich Beherbergung, besteht die Möglichkeit der Befreiung. Nutzen Sie dafür das entsprechende Formular und folgen Sie den weiteren Schritten.

Das Formular "Befreiung Kulturförderabgabe Berlin" können Sie hier downloaden. Das Formular "Eigenbestätigung" können Sie hier downloaden.