Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DVA einsehen. Bitte beachten Sie, dass für einige Weiterbildungsangebote besondere Bedingungen gelten.
Stand: Februar 2022
1. Geltungsumfang
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltungen und Online-Angebote der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH, Arabellastraße 29, 81925 München, Kontakt: info@versicherungsakademie.de, Telefon: 089 455547-0, Fax: 089 455547-710.
1.2. Für einige Veranstaltungen und Angebote gelten zusätzlich abweichende oder ergänzende Bedingungen. Darauf wird in den jeweiligen Produktbeschreibungen ausdrücklich hingewiesen. Im Fall von Widersprüchen haben die besonderen Bedingungen Vorrang vor diesen AGB.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die DVA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch die DVA stellt kein Einverständnis mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers dar.
2. Leistungen
2.1. Zu den Leistungen der DVA gehören Seminare, Tagungen, Studien- und Lehrgänge, Workshops und andere Veranstaltungen, Schulungsunterlagen sowie Online-Angebote wie z.B. Online-Lernprogramme, Web-Seminare und Online-Tests.Für Zertifikatslehrgänge erhalten die Teilnehmer ein digitales Zertifikat sowie einen Badge (im Format Open Badge), der über die Plattform BadGR vergeben und verifiziert wird.
2.2. Die Prüfungsanmeldung bei der IHK hat durch den Teilnehmer zu erfolgen. Prüfungsgebühren hat der Teilnehmer zu tragen. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der IHK.
3. Erfassung von Bildungszeiten
3.1. Die DVA erfasst und bestätigt die Weiterbildungszeiten der Teilnehmer zum Nachweis der erfolgten Weiterbildungsverpflichtung auf Basis der Gewerbeordnung (GewO), § 34d Absatz 9 Satz 2 und des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), § 48 Absatz 2. Der Teilnehmer sichert zu, dass er an der Weiterbildung persönlich teilgenommen hat und der DVA alle Informationen für die korrekte Erfassung zur Verfügung stellt. Erkennt der Teilnehmer, dass trotz der eingehaltenen Informationsverpflichtung Bildungszeiten nicht korrekt sind, macht er die DVA darauf aufmerksam und stimmt der Korrektur zu. Die ausgewiesenen Bildungszeiten basieren auf den Vorgaben zur Anerkennung von Inhalten nach der Versicherungsvermittlungsverordnung VersVermV. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft ausschließlich die zuständige Aufsichtsbehörde.
3.2. Die DVA kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Teilnehmers eine Gutschrift über Zeitstunden für absolvierte Bildungsmaßnahmen in der Weiterbildungsdatenbank (WBD) des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) “ verbuchen. Der Teilnehmer muss dafür über ein Weiterbildungskonto bei „gut beraten“ verfügen. Die Verbuchung von Weiterbildungszeiten erfolgt nach den jeweils gültigen Anrechnungsregeln von „gut beraten“. Sollten für die Eintragung Kosten anfallen, geht dies aus der jeweiligen Produktbeschreibung hervor.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Online-Angeboten kann in Textform (Brief, Fax, Email) oder online erfolgen. Anmeldungen per Brief, Email und Fax werden nur bei Verwendung der DVA-Anmeldeformulare entgegengenommen. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der DVA. Die DVA kann dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang durch Bestätigung in Textform annehmen. Bei Online-Buchungen wird automatisch eine Eingangsbestätigung verschickt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anmeldung dar und führt noch nicht zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung der Anmeldung (Annahme) durch die DVA zustande. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden wir Sie benachrichtigen und Ihnen nach Möglichkeit einen Ausweichtermin anbieten.
4.2. Vertragspartner der DVA ist der jeweils in der Anmeldung genannte Besteller. Der Besteller muss nicht mit dem bzw. den Teilnehmern identisch sein (z.B. Buchungen durch einen Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer). Der Besteller verpflichtet sich in diesem Fall, die Teilnehmer zur Einhaltung dieser AGB zu verpflichten, soweit sich die Regelungen auf Teilnehmer beziehen.
4.3. Der Vertrag besteht aus der mit der Anmeldung des Nutzers korrespondierenden Anmeldebestätigung sowie den AGB. Der Vertrag wird insbesondere nicht in einem gesonderten, einheitlichen Vertragsdokument niedergelegt. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Absagen und Änderungen von Veranstaltungen
5.1. Absagen von Veranstaltungen durch Besteller Die Absage einer gebuchten Veranstaltung ist innerhalb der unten genannten Fristen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall berechnet die DVA 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Erfolgt eine Absage nach diesem Zeitpunkt oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Besteller kann jedoch einen anderen Teilnehmer als Ersatz zur Veranstaltung entsenden, sofern dieser die Zugangsvoraussetzungen für die Veranstaltung erfüllt. Dies ist der DVA nach Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.Als Frist für die Veranstaltungsabsage gilt grundsätzlich ein Zeitraum von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.Ausnahme: bei reinen Onlineveranstaltungen, die an einem Kalendertag komplett durchgeführt werden, gilt eine Frist von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
5.2. Absagen von Veranstaltungen durch die DVA DVA kann unter Einhaltung der unter Ziff. 5.1 genannten Fristen eine Veranstaltung absagen, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Nichtverfügbarkeit des Referenten (z. B. Erkrankung). Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.3. Änderungen durch die DVA DVA behält sich angemessene und zumutbare Änderungen des Veranstaltungsorts innerhalb der jeweiligen Region vor. Die DVA behält sich vor, Referenten auszutauschen (sofern die neuen Referenten über vergleichbare Qualifikationen verfügen) oder den Veranstaltungsablauf in angemessenem Umfang zu ändern, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändert.
5.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben ebenfalls unberührt (siehe Ziff. 12).
6. Preise, Zahlungsfristen, Zahlungsverzug
6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website der DVA veröffentlichen Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen verstehen sich alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühren für die Prüfung vor der IHK sind in den Preisen nicht enthalten. Diese werden gesondert von der IHK erhoben.
6.2. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Rechnungen werden i.d.R. per E-Mail vor Veranstaltungsbeginn bzw. mit Buchung des Online-Angebots versandt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Sollte der Besteller mit Zahlungen in Verzug sein, behält sich die DVA unbeschadet ihrer weiteren Rechte vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. den Online-Zugang vorübergehend zu sperren, bis der Besteller alle ausstehenden Zahlungen geleistet hat.
7. Schulungs- und Hausordnungen
Schulungs- und Hausordnungen sind verbindlich, soweit sie den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung in angemessener Weise bekannt gegeben werden (z.B. durch Ausgabe oder Aushang). Sind Besteller und Teilnehmer nicht identisch, wird der Besteller die Teilnehmer entsprechend verpflichten.
8. Online-Angebote
8.1. Bei der Buchung eines Online-Angebotes wird ein personalisierter Zugang freigeschaltet. Der Teilnehmer erhält die Zugangsdaten per E-Mail. Die Nutzung des jeweiligen Online-Angebots ist nur durch den jeweiligen Teilnehmer und nur für den gebuchten Zeitraum (gemäß Produktbeschreibung, i.d.R. 12 Monate ab Freischaltung oder bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs) und im Rahmen des gebuchten Nutzungsumfangs zulässig. Die Nutzung durch Dritte ist unzulässig. Der Teilnehmer darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, auch nicht innerhalb seines Unternehmens. Sind Besteller und Teilnehmer nicht identisch, wird der Besteller die Teilnehmer entsprechend verpflichten.
8.2. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Angebote sind in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt.
9. Nutzungsrechte
Lernmaterial und Unterlagen sowie die Online-Angebote und deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung innerhalb des Unternehmens des Teilnehmers ist unzulässig.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Die DVA übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Schulungserfolg (z.B. das Bestehen einer Prüfung).
10.2. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Aufwendungen sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die DVA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Haftung der DVA wie folgt begrenzt:
10.2.1. Die DVA haftet nur bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und auch in diesen Fällen nur bis zu dem Betrag, der als Schaden bei Anwendung aller notwendigen Sorgfalt vorhersehbar war.
10.2.2. Die hier geregelten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und deliktische Ansprüche. Sie gelten ebenso zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der DVA.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Informationen über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen für Teilnehmer.
11.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
11.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsrechts oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH, Arabellastraße 29, 81925 München, E-Mail-Adresse: info@versicherungsakademie.de,
Telefon: 089 455547-0, Fax: 089 455547-710
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.