Fehler in Gutachten kennen und erkennen
Von Versicherungen werden in komplexen Leistungsfällen häufig medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Wie steht es aber um deren Qualität?
Fehler kommen bei solchen Gutachten häufig vor, berichtet der Referent aus eigener jahrzehntelanger Erfahrung als Versicherungsmediziner, als Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ und als freier Gutachter – gerade auch in der Qualitätsprüfung externer Gutachten, etwa von Gerichtsgutachten.
Wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privaten Krankenversicherung (einschl. der Krankentagegeldversicherung) und der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie auch der privaten Unfallversicherung und der Haftpflichtversicherung ärztliche Gutachten analysieren und typische Fehler erkennen können, zeigt er an zahlreichen prägnanten Beispielen aus der eigenen Arbeit sowie nach der einschlägigen Rechtsprechung.
Dargestellt und diskutiert werden folgende Themen:
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen und Sachbearbeiter:innen aus dem Bereich der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.
Seminarzeiten
Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 1,5 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.