Long- bzw. Post-COVID führt zu erheblichen Problemen für die Privatversicherung, vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung und Krankentagegeldversicherung). So erklärte der der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer, dass die sozialmedizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Post-COVID-Syndroms (PCS) noch nicht absehbar, aber immens sein dürften.
Das gilt v. a. für ME/CFS (chronisches Müdigkeitssyndrom) mit Post-Exertional Malaise (PEM), einer Verschlechterung der Krankheitssymptome infolge nur geringer körperlicher oder geistiger Belastung, als schwere und komplexe Folge des Post-COVID-Syndroms. Hier kommt es zu langanhaltenden massiven Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Problematisch ist weiter, dass evidenzbasierte, kausale Behandlungsmöglichkeiten von Long- bzw. Post-COVID derzeit nicht existieren. In der Öffentlichkeit teils intensiv propagierte Behandlungsmethoden wie verschiedene Apherese-Verfahren sind sehr kritisch zu sehen.
Dargestellt und kritisch diskutiert werden folgende Themen:
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen und Sachbearbeiter:innen aus dem Bereich der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.
Seminarzeiten
Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 1,5 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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