Auch wenn COVID-19 aus den Schlagzeilen verschwunden ist, sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums weiterhin rund eine halbe Million Menschen in Deutschland chronisch und dauerhaft an Long- bzw. Post-COVID erkrankt. Häufig bestehen dabei psychische Erkrankungen wie Depression oder Angststörungen.
Insbesondere bei schweren und komplexen Verlaufsformen wie ME/CFS (chronisches Müdigkeitssyndrom) und Post-Exertional Malaise (PEM), einer Verschlechterung der Krankheitssymptome infolge nur geringer körperlicher oder geistiger Belastung, werden langanhaltende massive Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit beschrieben, oft bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.
Das führt zu erheblichen Problemen gerade in der Leistungsprüfung und Begutachtung für die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankentagegeldversicherung. Betroffen ist weiter die private Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung), da evidenzbasierte, kausale Behandlungsmöglichkeiten von Long- bzw. Post-COVID weiterhin nicht existieren und nicht selten umfangreiche Diagnostik und alternativmedizinische Therapien durchgeführt werden, deren medizinische Notwendigkeit fraglich ist.
Dargestellt und kritisch diskutiert werden folgende Themen:
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen und Sachbearbeiter:innen aus dem Bereich der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.
Seminarzeiten
Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 1,5 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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