Reiseveranstalterhaftpflicht – wofür haftet der Reiseveranstalter eigentlich nicht?
Reiseveranstalterhaftpflicht – wofür haftet der Reiseveranstalter eigentlich nicht?

Reiseveranstalterhaftpflicht – wofür haftet der Reiseveranstalter eigentlich nicht?

Und was dabei für die Schadenbearbeitung von Bedeutung ist…

Termine

125 € brutto / 105 € netto

Termine folgen.

Bildungszeit

1h

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Gerne möchten wir Sie zum ersten Pop up-Seminar zum Thema „Reiseveranstalterhaftpflicht – wofür haftet der Reiseveranstalter eigentlich nicht? Und was dabei für die Schadenbearbeitung von Bedeutung ist….“ einladen.

Die Annahme, die Haftung des Reiseveranstalters kommt einer verschuldensunabhängigen Einstandspflicht ohne jeden Ausweg nahe, hält sich beharrlich. Bedeutet das tatsächlich, dass der Reiseveranstalter für jede Steckdose im ägyptischen Clubhotel einzustehen hat? Nach welchen Vorschriften muss ein Husky-Schlitten für die Snowtour in Lappland geprüft werden? Hat der Veranstalter die Isolierung einer Stromleitung auf einem von seinem Leistungserbringer eingesetzten Schiff auf Mallorca zu begutachten?

Diesen und anderen Fragen geht BLD Rechtsanwältin | Counsel Christiane Osterspey in diesem Grundlagen Pop-up Seminar nach und sie wird die Grundzüge der Reiseveranstalterhaftpflicht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung und konkreter Praxisbeispiele skizzieren. Dabei zeigt sie auf, warum es sich in der Schadenbearbeitung (doch) lohnt, die Haftung des Reiseveranstalters genauer unter die Lupe zu nehmen.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter:innen der Schaden-, Leistungs- bzw. Vertragsabteilungen der Versicherungsunternehmen und an Regulierer:innen, ,Juristen:innen die sich mit Fällen aus der Reiseversicherung befassen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.

Seminarzeiten

Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 - 11:00 Uhr statt.

Ablauf/ Equipment

Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.

Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.

Hinweise zu Bildungszeit

Sie erhalten für Ihre Teilnahme 1 Stunde FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Fachliche Leitung

  • Christiane Osterspey

    Christiane Osterspey

Referent:innen

  • Christiane Osterspey

    Christiane Osterspey

Info-Cockpit

Termine

Termine folgen.

Abschluss

Dauer

Kooperationspartner

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

Sie haben Fragen?

Tino Schellenberg

Kontakt starten

Bitte füllen Sie alle Felder aus!

Vielen Dank, wir haben Ihre Anfrage erhalten.