Straßenverkehrshaftungs- und Verkehrsunfallrecht
Haftungsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung
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Ziele / Nutzen
Die Teilnehmenden erhalten einen praxisnahen Überblick über die Haftungsgrundlagen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die aktuelle Rechtsprechung. Es wird auf die den Umfang der Ersatzpflicht, der Mithaftung sowie auf das Mitverschulden eingegangen.
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Inhalte
Grundlagen des Sachschadensrechts
Haftungsgrundlagen und Prüfungsaufbau
- Haftung des Haltenden (§ 7 StVG)
- Ersatzpflicht des Fahrzeugführenden (§ 18 StVG)
- Haftung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversichernden (§ 115 VVG)
- Anspruchsübergänge (§ 116 SGB X)
- Quotenvorrecht (§ 67 VVG)
- Schuldanerkenntnis bei der Regulierung
Umfang der Ersatzpflicht/Mithaftung (§ 17 StVG)
Mitverschulden (§ 9 StVG, § 254 BGB)
Verkehrsverstöße (Grundlagen der Haftung nach der StVO - Standardfälle)
Aktuelle Rechtsprechung
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Teilnahmeinformationen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger:innen und neue Sachbearbeiter:innen in Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherung, Recht und Regulierung, an Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die sich erstmals mit Fragen des Straßenverkehrshaftungs- und Verkehrsunfallrechts befassen sowie an Versicherungsvermittler:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zum jeweiligen Termin bekannt gegeben.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.