Versicherungs-Insider: Expertenwissen Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

GOÄ in der Leistungsprüfung der PKV

  • Konzept

    Ärztliche Leistungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden, so insbesondere privatärztliche Behandlungen. Die GOÄ stammt jedoch vom 1.1.1996 und war auch damals nur zum Teil aktualisiert worden, weswegen die dort aufgeführten Gebührenpositionen großenteils nicht mehr dem Stand der medizinischen Behandlung entsprechen. 

    Die dringend notwendige Novellierung der veralteten GOÄ wird sicher nicht mehr in dieser Legislatur-Periode erfolgen.

    So erklärte der Ombudsmann der PKV bereits vor Jahren, das Verhältnis zwischen dem Versicherten und seinem Versicherer werde belastet, weil Ärzte Forderungen für berechtigt halten, die der Versicherer als unbegründet oder überzogen ablehne. Zusätzlich haben sich Dienstleister etabliert, die auf Basis der veralteten GOÄeine „Rechnungsoptimierung“ anbieten, was wiederum eine höhere Rechnungskontrolle seitens der Versicherer erfordere. Gebührenstreitigkeiten gehören seit Jahren zu den häufigsten Gründen für Beschwerden beim Ombudsmann. Daher sind Kenntnisse über die GOÄ in der Leistungsprüfung der PKV unerlässlich.     

  • Inhalte

    Dargestellt, an Fällen aus der Praxis erläutert und diskutiert werden folgende Themen:

    • Anwendungsbereich der GOÄ
    • Wann kann welcher Steigerungsfaktor angesetzt werden?
    • Anforderungen an Honorarvereinbarungen
    • Zielleistungsprinzip
    • Analoge Abrechnung ärztlicher Leistungen – was ist zu beachten?
    • Abrechnung von Laborleistungen – „Basislabor“ und „Speziallabor“
    • Ersatz von Auslagen
    • Aktuelle Rechtsprechung des BGH
  • Teilnahmeinformationen

    Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen und Sachbearbeiter:innen aus dem Bereich der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.

    Anmeldung

    Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.

    Seminarzeiten

    Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

    Ablauf/ Equipment

    Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.

    Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.

    Hinweise zu Bildungszeit*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme 1,5 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF516
Preis

125 € brutto / 105 € netto

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