Abstellen auf einen nicht vorgetragenen Umstand für die Ermittlung der Schadenhöhe

Abstellen auf einen nicht vorgetragenen Umstand für die Ermittlung der Schadenhöhe

02. Januar 2017 | Versicherungsforum

durch das Berufungsgericht erfordert einen vorherigen Hinweis

Hat das erstinstanzliche Gericht nach einem Verkehrsunfall einer Klage auf Ersatz von Pflegekosten durch einen Pflegedienst vollständig stattgegeben, muss das Berufungsgericht darauf hinweisen, wenn es stattdessen auf die Möglichkeit der Eigenanstellung von Pflegekräften durch die Geschädigte im Wege der Schadenminderungspflicht abstellen will, wenn dazu bisher nicht vorgetragen wurde.

BGH, Beschluss vom 13.9.2016 - VI ZR 377/14 

Quelle: BLD