Hat das erstinstanzliche Gericht nach einem Verkehrsunfall einer Klage auf Ersatz von Pflegekosten durch einen Pflegedienst vollständig stattgegeben, muss das Berufungsgericht darauf hinweisen, wenn es stattdessen auf die Möglichkeit der Eigenanstellung von Pflegekräften durch die Geschädigte im Wege der Schadenminderungspflicht abstellen will, wenn dazu bisher nicht vorgetragen wurde.
BGH, Beschluss vom 13.9.2016 - VI ZR 377/14
Quelle: BLD