Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für einen durch von ihm Beauftragte Handwerker verursachten und auf das Nachbargrundstück übergreifenden Brand

Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für einen durch von ihm Beauftragte Handwerker verursachten und auf das Nachbargrundstück übergreifenden Brand

06. März 2018 | Versicherungsforum

BGH, Urteil vom 9.2.2018 - V ZR 311/16 (Pressemitteilung des BGH Nr. 28/2018 vom 9.2.2018)

1. Voraussetzung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist, dass der Anspruchsgegner als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zu qualifizieren ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht.

2. Führt ein Dachdecker im Auftrag der Eigentümer am Flachdach eines Hauses Reparaturarbeiten durch, indem er mit Hilfe eines Brenners Heißklebearbeiten durchführt, und verursacht er dabei schuldhaft die Entstehung eines Glutnestes unter den aufgeschweißten Bahnen, wodurch es zum Brand mit Auswirkungen auf das Nachbargrundstück kommt, sind die Eigentümer als Störer anzusehen. Der Annahme einer Verantwortlichkeit steht nicht entgegen, dass der Brand auf die Handlung eines Dritten zurückzuführen ist. Mittelbarer Handlungsstörer ist auch derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht. Für die Zurechnung des durch den Handwerker herbeigeführten gefahrträchtigen Zustands des Grundstücks kommt es nicht darauf an, ob bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Maßgeblich ist vielmehr, ob es Sachgründe gibt, die aufgetretene Störung dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zuzurechnen.

Quelle: BLD