Von Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossene Gebäudeversicherung ist Versicherung auf fremde Rechnung

Von Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossene Gebäudeversicherung ist Versicherung auf fremde Rechnung

28. Oktober 2016 | Versicherungsforum

Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich - mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum - um eine Versicherung auf fremde Rechnung.

Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln zusteht.

BGH, Urteil vom 16.9.2016 - V ZR 29/16

Quelle: BLD