Keine Einbeziehung neu gemeldeter Beschwerden in eine Nachbegutachtung
23.
November
2016
Macht der Versicherte jedoch erstmals nach Abschluss der medizinischen Begutachtung im Rahmen der Nachprüfung und nach Mitteilung des Ergebnisses sowie der Nachprüfungsentscheidung neue Beschwerden geltend, ist darin ein neuer Leistungsantrag zu sehen.
OLG München, Verfügung vom 21.6.2016 - 14 U 1657/16
Quelle: BLD