Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Einführung in Verstoßprinzip, Pflichtversicherung und zentrale Risikoausschlüsse

Termine

583 € brutto / 490 € netto

Frühbucherpreis bis 15.02.2026:
496 € brutto / 417 € netto

22.04.2026 09:30 - 17:00
Köln

Bildungszeit

6h

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Die Teilnehmenden erhalten einen praxisnahen Überblick über die Grundlagen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die aktuelle Marktsituation in diesem Spezialsegment. Die Vermögensschaden-Haftpflicht weist gegenüber der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zahlreiche Besonderheiten auf – beginnend bei der Definition des Versicherungsfalles über die versicherten Haftungsgefahren bis hin zu spezifischen Risikoausschlüssen wie der wissentlichen Pflichtverletzung.

Hinzu kommt, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für viele Dienstleister inzwischen als gesetzliche Pflichtversicherung ausgestaltet ist. Dies führt zu einer Besserstellung der Geschädigten und dazu, dass wesentliche Teile des Versicherungsschutzes spezialgesetzlich geregelt sind.

Das Seminar schafft damit eine klare Grundlage, um wesentliche Themen der Vermögensschaden-Haftpflicht souverän zu beurteilen und haftungs- wie deckungsrechtlich richtig einzuordnen.

Inhalte

Gesetzliche Grundlagen

  • Allgemeine Grundlagen
  • Spezialgesetzliche Grundlagen
     

Deckungs- und Haftungsverhältnis

  • Trennungsprinzip
  • Bindungswirkung des Haftpflichturteils
     

Gegenstand des Versicherungsschutzes

  • Rechtsschutz
  • Freistellung
     

Versicherungsfall – Verstoßprinzip

  • Abgrenzung „claims-made“
  • Spätschadenrisiko
  • Feststellung des Verstoßzeitpunktes
  • Serienschadenklauseln
  • Rückwärtsdeckung
     

Versichertes Risiko

  • Anwält:innen
  • Steuerberater:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Vermittler:innen
     

Risikoausschlüsse

  • Unternehmerische Risiken
  • Wissentliche Pflichtverletzung
     

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

  • Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten
  • Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen
     

Besonderheiten bei Pflichtversicherungen

  • Direktanspruch bei Insolvenz
  • Leistungspflicht gegenüber Geschädigten trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis
     

Schadenfall und Bearbeitung

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Rechtsschutz im Haftpflichtprozess
  • Rechtsschutz unter Deckungsvorbehalt
     

Programmänderungen vorbehalten.

Ziele / Nutzen

Die Teilnehmenden

  • lernen, welche Besonderheiten die Vermögensschaden-Haftpflicht im Vergleich zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung aufweist.
     
  • verstehen, wie Versicherungsfall, Verstoßprinzip, Serienschadenklauseln und Rückwärtsdeckung rechtlich einzuordnen sind.
     
  • erkennen, welche Bedeutung spezialgesetzliche Regelungen und Pflichtversicherungen für Deckung und Haftung besitzen.
     
  • gewinnen Sicherheit im Umgang mit Ausschlüssen, Obliegenheiten und typischen Fragestellungen der Schadenbearbeitung.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen von Versicherungsunternehmen, die neu oder künftig im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tätig sind, sowie an Quereinsteiger:innen und Versicherungsvermittler:innen, die grundlegende Kenntnisse zu dieser Sparte aufbauen möchten.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

Seminarzeiten

Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

Veranstaltungsort

Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln).

Übernachtung

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.

* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Referent:innen

  • Michael Brügge

    Rechtsanwalt, Kompetenzcenter Haftpflicht-Firmen, Unfall- und Vermögensschadenhaftpflicht, HDI Versicherung AG, Köln

  • Dr. Simon Kubiak

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

Info-Cockpit

Termine

22.04.2026 09:30 - 17:00
Köln

Abschluss

Dauer

Kooperationspartner

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

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Tino Schellenberg

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