Bau- und Architektenrecht

Aktuelle Deckungs- und Haftungsfragen

  • Konzept

    Zwar haben Architekten und Ingenieure in eingeschränktem Maße die Möglichkeit, im Einzelfall durch individuelle, für sie günstig gestaltete vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber ihre Haftungsrisiken einzudämmen, jedoch können sie sich einen weitergehenden Schutz gegen Haftpflichtgefahren nur durch den Abschluss einer (Berufs-) Haftpflichtversicherung verschaffen. Diese schützt sie im Schadenfall vor finanziellen Nachteilen, die im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können. Dabei weist die (Berufs-) Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure gegenüber der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zahlreiche Besonderheiten auf. RA Tobias Wiesner wird daher zunächst einen Einblick in die Grundzüge und Besonderheiten der (Berufs-)Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure geben. Er wird zudem Haftungsfälle der Architekten und Ingenieure im Verhältnis zu anderen Baubeteiligten aus der Versicherungspraxis vorstellen.

    Danach erörtert BLD-Counsel Dr. Michael Ellerbeck die Ersatzfähigkeit von Mangelprüfkosten. Es entspricht einem typischen Geschehen, dass die Mangelhaftigkeit einer Werkleistung sich oft in mehreren Symptomen zeigt. Es kommt dabei einerseits vor, dass ein Unternehmer für Mängel in Anspruch genommen wird, welche nicht er, sondern ein Dritter bzw. weiterer Baubeteiligter zu verantworten hat, und andererseits, dass die gerügten Mängel schon dem Grunde nach nicht bestehen, der Unternehmer jedoch teils erheblichen Zeit- und Kostenaufwand hatte, seiner vermeintlichen Nacherfüllungspflicht nachzukommen. In beiden Fällen stellt sich für den betroffenen Unternehmer die Frage, ob, in welchem Umfang und von wem er seine Aufwendungen und Kosten ersetzt bekommen kann, worauf Ellerbeck eingeht.

     Zum Abschluss der Veranstaltung befasst sich BLD-Rechtsanwalt Alexander Scalidis in seinem Vortrag mit ausgewählten Fragen der Schadenereignistheorie

  • Ziele / Nutzen

    Die Teilnehmenden

    • befassen sich mit den zahlreichen Neuerungen der Rechtsprechung im Bereich des Bau- und Architektenrechts und
    • lernen welche Folgen sich daraus für die praktische Arbeit ergeben.
  • Inhalte

    Auszug aus den Inhalten

    Grundzüge und Besonderheiten der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

    • Ausgangslage
    • Rechts- und Vertragsgrundlagen der Berufs-Haftpflichtversicherung
    • Primäre Risikobeschreibung
    • Verstoßprinzip
    • Ausschlüsse
    • Verjährung des Deckungsanspruchs
    • Haftungsfälle aus der Versicherungspraxis

    Gesamtschuld im Baurecht (Verhältnis der Architekten/Ingenieure zu anderen Baubeteiligten)

    • Voraussetzungen der Gesamtschuld
    • Rechtsfolgen der Gesamtschuld
    • Gesamtschuldverhältnisse
    • Hinweis und Prüfungspflichten
    • Verjährung des Gesamtschuldnerinnenausgleichsanspruchs

    Ersatzfähigkeit von Mangelprüfkosten

    Ausgewählte Fragen der Schadenereignistheorie

  • Teilnahmeinformationen

    Teilnehmendenkreis

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen, die in Ihrer täglichen Praxis mit den Haftungsfragen im Bereich der Bau- und Architektenhaftung beschäftigt sind. Sie richtet sich zudem an juristische Mitarbeiter:innen und Rechtsanwälte:innen, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind. 

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

    Seminarzeiten

    Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

    Hinweise zu FAO*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

    Veranstaltungsort

    Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln)

    Übernachtung

    Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF305
Preis

525,00 € netto
624,75 € brutto

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