Zwar haben Architekten und Ingenieure in eingeschränktem Maße die Möglichkeit, im Einzelfall durch individuelle, für sie günstig gestaltete vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber ihre Haftungsrisiken einzudämmen, jedoch können sie sich einen weitergehenden Schutz gegen Haftpflichtgefahren nur durch den Abschluss einer (Berufs-) Haftpflichtversicherung verschaffen. Diese schützt sie im Schadenfall vor finanziellen Nachteilen, die im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können. Dabei weist die (Berufs-) Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure gegenüber der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zahlreiche Besonderheiten auf.
RA Tobias Wiesner wird daher zunächst einen Einblick in die Grundzüge und Besonderheiten der (Berufs-)Haftpflichtversicherung dieser Berufsgruppen geben. Er wird zudem Haftungsfälle der Architekten und Ingenieure im Verhältnis zu anderen Baubeteiligten aus der Versicherungspraxis vorstellen.
Im Anschluss nehmen sich die Rae Alexander Scalidis und Michael Ellerbeck der aktuellen Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht an und zeigen aktuelle Trends und Tendenzen auf. Dabei vertiefen sie insbesondere thematische Schwerpunkte der aufgezeigten Rechtsprechungstendenzen und entwickeln Lösungen für die tägliche Anwendungspraxis.
Die Teilnehmenden
Grundzüge und Besonderheiten der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure
RA Tobias Wiesner
Aktuellen Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht, Unter anderem:
RA Alexander Scalidis
Die Planungshaftpflicht des Architekten
RA Dr. Michael Ellerbeck
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Teilnehmendenkreis
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen, die in Ihrer täglichen Praxis mit den Haftungsfragen im Bereich der Bau- und Architektenhaftung beschäftigt sind. Sie richtet sich zudem an juristische Mitarbeiter:innen und Rechtsanwälte:innen, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln)
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.