Pflegehaftung und Sturz im Pflegegeschehen
Pflegehaftung und Sturz im Pflegegeschehen

Pflegehaftung und Sturz im Pflegegeschehen

Zivilrechtliche Grundlagen und Haftung bei Stürzen in Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege

345 € brutto / 290 € netto

23.09.2026 09:00 - 13:30
Online

Bildungszeit

3h 50min

Preis auf Anfrage

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Pflegehaftung rückt besonders dann in den Fokus, wenn es zu Sturzereignissen im Pflegealltag kommt und die Frage im Raum steht, ob und in welchem Umfang Pflegekräfte oder Betreiber von Pflegeeinrichtungen haften. 

Das Seminar vermittelt zunächst die zivilrechtlichen Grundlagen der Pflegehaftung und zeigt, auf welchen Haftungsgrundlagen Ansprüche beruhen, wie Beweislasten im Pflegekontext verteilt sind und welche Rolle die Pflegedokumentation für die haftungsrechtliche Bewertung spielt. Auf dieser Basis werden Stürze im Pflegegeschehen in den Blick genommen – im Krankenhaus, im stationären Pflegeheim und in der ambulanten Pflege. Vertieft werden dabei insbesondere die Haftung von Pflegeheimen und die maßgebliche Rechtsprechung zu Stürzen in Pflegeheimen, einschließlich der Anforderungen an Organisation, Überwachung und Verkehrssicherungspflichten. Anhand typischer Fallkonstellationen wird deutlich, wie Gerichte Sturzgeschehen in den verschiedenen Versorgungssituationen einordnen und welche Argumentationslinien für Schadenbearbeitung, Haftpflichtversicherung und rechtliche Beratung praxisrelevant sind. So erhalten die Teilnehmenden eine fundierte Grundlage, um Pflegehaftungsfälle mit Sturzbezug systematisch zu analysieren und rechtlich einzuordnen.

Inhalte

Zivilrechtliche Grundlagen der Pflegehaftung

  • Haftungsgrundlagen für Pflegekräfte und Betreiber von Pflegeeinrichtungen
  • Verteilung der Beweislast im Pflegekontext
  • Pflegedokumentation als Grundlage der haftungsrechtlichen Bewertung
     

Haftung von Pflegeheimen – Grundlagen und Rechtsprechung

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen der Haftung von Pflegeheimen
  • Haftung für Stürze in Pflegeheimen
  • Relevante Vorschriften (u. a. BGB, WTBG o. ä. heimgesetzliche Regelungen)
  • Maßgebliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und jüngere obergerichtliche Rechtsprechung zu Stürzen in Pflegeheimen
     

Sturz im Pflegegeschehen – Krankenhaus, stationäre und ambulante Pflege

  • Sturzereignisse im Krankenhaus
  • Stürze im stationären Pflegesetting (inkl. Pflegeheim)
  • Sturzgeschehen in der ambulanten Pflege
  • Übertragbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze auf unterschiedliche Versorgungssituationen
     

Änderungen vorbehalten

Ziele / Nutzen

Die Teilnehmenden

  • kennen die zentralen zivilrechtlichen Grundlagen der Pflegehaftung und die Haftungsgrundlagen für Pflegekräfte und Einrichtungsbetreiber.
  • verstehen die Rolle von Beweislastverteilung und Pflegedokumentation für die Beurteilung von Sturzereignissen.
  • können Stürze im Krankenhaus, im stationären Pflegeheim und in der ambulanten Pflege haftungsrechtlich einordnen.
  • sind in der Lage, Pflegehaftungsfälle mit Sturzbezug in der Schadenbearbeitung strukturierter und fachlich fundiert zu bewerten.

Referent:innen

  • Dr. Thorsten Süß

    Prof. Dr. Thorsten Süß ist Inhaber einer Professur für Haftpflicht- und Versicherungsrecht an der Technischen Hochschule Köln. Bis vor Kurzem war er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht tätig und bearbeitete insbesondere Personenschäden mit pflegerechtlichem Bezug.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus der Schadenbearbeitung und Leistungs- bzw. Haftpflichtprüfung von Versicherungsunternehmen, insbesondere in der Haftpflicht- und Personenschadenregulierung, die mit Pflegehaftungsfällen und Sturzereignissen befasst sind. Angesprochen sind zudem Underwriter:innen in der Haftpflichtversicherung, Rechtsanwält:innen und Syndikusrechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Medizin- und Pflegehaftungsrecht sowie Mitarbeiter:innen und Leitungen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die die Haftungsrisiken bei Stürzen im Pflegegeschehen besser verstehen und rechtlich fundiert einordnen möchten.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen.

Seminarzeiten

Das Seminar wird in der Zeit von 09:00 bis 13:30 Uhr durchgeführt (inkl. Pausen). 

Ablauf/ Equipment

Das Seminar findet über MS Teams statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.

Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 3 Stunden 50 Minuten mit Vermerk auf § 15 FAO.

* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Info-Cockpit

Termine

23.09.2026 09:00 - 13:30
Online

Abschluss

Dauer

Kooperationspartner

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

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Tino Schellenberg

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