Arbeitsunfälle und Auswirkungen auf die Schadenregulierung
Arbeitsunfälle und Auswirkungen auf die Schadenregulierung

Arbeitsunfälle und Auswirkungen auf die Schadenregulierung

Beurteilung und Entschädigung von Verletzungen

678 € brutto / 570 € netto

Frühbucherpreis bis 30.06.2026:
577 € brutto / 485 € netto

17.09.2026 09:30 - 17:00
Köln

Bildungszeit

5h 50min

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Die Einordnung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall verändert die Regulierung von Personenschäden. Neben dem Anspruchsübergang auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere die Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII zu berücksichtigen. Über die Fallgruppen dieser Haftungsprivilegierungen sowie deren Geltendmachung im Verfahren wird das Seminar in Grundzügen aufklären und anhand aktueller Rechtsprechung Fallbeispiele erläutern.

Auch die medizinische Perspektive soll in diesem Seminar aufgegriffen werden, indem ein Blick auf orthopädisch/unfallchirurgische Unfallfolgen und deren Auswirkungen geworfen wird. 

Das Seminar bietet nicht nur fundiertes Wissen aus Recht und Medizin, sondern durch praxisnahe Fallbeispiele und Diskussionen auch einen intensiven und nachhaltigen Wissenstransfer.

Ziele / Nutzen

Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit folgenden Inhalten:

  • Bewertung eines Unfallereignis als Arbeitsunfall
  • Auswirkungen auf das Zivilverfahren
  • Durchführung des Verfahrens auf Anerkennung als Arbeitsunfall
  • Anwendung der Haftungsprivilegien
  • Einblick in medizinische Bewertungen

Inhalte

In diesem Fachseminar werden folgende Themen ausgeführt und besprochen:

  • Arbeitsunfall und Haftungsprivileg 

Es werden die Fallgruppen des Arbeitsunfalls im Sinne von § 2 SGB VII vermittelt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen sowie mit welchen Folgen sich hieraus ein Haftungsprivileg nach den §§ 104 ff. SGB VII ergeben kann. Anhand von Beispielen aus der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung werden der sog. Wie-Beschäftigte, die gemeinsame Betriebsstätte, die Repräsentantenhaftung bei grober Fahrlässigkeit u.v.m. besprochen. Ferner wird die Verschränkung des Zivilprozesses mit dem sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall dargestellt.

Cornelius Maria Thora, BLD
 

  • Typische Unfallverletzungen und deren Folgen 

Die Vorstellung häufiger unfallbedingter Verletzungen aus dem orthopädische/unfallchirurgischen Bereich ermöglicht es Ihnen, medizinische Zusammenhänge besser zu verstehen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Einschätzung der Verletzungsfolgen und deren Bedeutung für die Schadenregulierung.

Dr. med. Jens-Peter Stahl, Präsident des BDD und Klinikdirektor, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Klinikum Dortmund gGmbH

Referent:innen

  • Cornelius Maria Thora

    Fachanwalt für Medizinrecht, Partner BLD Bach Langheid Dallmayr PartG mbB, Büro Frankfurt und Karlsruhe

  • Dr. Jens-Peter Stahl

    Präsident des BDD - Bundesverband der Durchgangsärzte in Deutschland und Direktor der Unfallklinik Dortmund

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Haftpflicht- und Unfallversicherung, Recht und Schaden, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

Seminarzeiten

Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt. 

Veranstaltungsort

Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln)

Übernachtung

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.

Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 5 Stunden 50 Minuten mit Vermerk auf § 15 FAO.

* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Info-Cockpit

Termine

17.09.2026 09:30 - 17:00
Köln

Abschluss

Dauer

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Tino Schellenberg

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