Arbeitsunfälle und Auswirkungen auf die Schadenregulierung

Beurteilung und Entschädigung von Verletzungen und psychischen Störungen

  • Konzept

    Die Einordnung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall verändert die gesamte Regulierung von Personenschäden. Es ist die besondere Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen und Einfluss auf das Zivilverfahren zu nehmen. Auch sind die Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII zu berücksichtigen. Hierrüber wird das Seminar in Grundzügen aufklären und anhand aktueller Rechtsprechung Fallbeispiele erläutern.

    Auch die medizinische Perspektive soll in diesem Seminar aufgegriffen werden: einerseits soll der „Dauerbrenner“ der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) näher erläutert werden. Diese psychische Unfallfolge spielt in der Regulierungspraxis häufig eine zentrale Rolle. Außerdem soll ein Blick auf orthopädische Unfallfolgen und deren Auswirkungen geworfen werden. 

    Das Seminar bietet nicht nur fundiertes Wissen aus Recht und Medizin, sondern durch praxisnahe Fallbeispiele und Diskussionen auch einen intensiven und nachhaltigen Wissenstransfer.

  • Ziele / Nutzen

    Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit folgenden Inhalten:

    • Bewertung eines Unfallereignis als Arbeitsunfall 
    • Auswirkungen auf das Zivilverfahren 
    • Einleitung eines Verfahrens auf Anerkennung als Arbeitsunfall 
    • Anwendung der Haftungsprivilegien 
    • Einblick in medizinische Bewertungen 
  • Inhalte

    In diesem Fachseminar werden folgende Themen ausgeführt und besprochen:

    • Arbeitsunfall und Haftungsprivileg 

    Es werden die Fallgruppen des Arbeitsunfalls im Sinne von § 2 SGB VII vermittelt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen sowie mit welchen Folgen sich hieraus ein Haftungsprivileg nach den §§ 104 ff. SGB VII ergeben kann. Anhand von Beispielen aus der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung werden der sog. Wie-Beschäftigte, die gemeinsame Betriebsstätte, die Repräsentantenhaftung bei grober Fahrlässigkeit u.v.m. besprochen. Ferner wird die Verschränkung des Zivilprozesses mit dem Verwaltungsverfahren bzw. dem sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall dargestellt.

    Cornelius Maria Thora, BLD
     

    • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Personenschaden

    Das Thema beleuchtet zentrale, aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die die Regulierungspraxis bei Personenschäden prägen. Anhand ausgewählter Urteile wird aufgezeigt, wie sich aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung auf Haftung und Kausalitätsbewertung auswirken.

    Dr. Tobias Mergner, BLD
     

    • Posttraumatische Belastungsstörungen – Differentialdiagnostik, Krankheitsverlauf und Begutachtung

    Anhand aktueller medizinischer Erkenntnisse werden die Differentialdiagnostik, der typische Krankheitsverlauf sowie die Anforderungen an eine fachgerechte Begutachtung von posttraumatischen Belastungsstörungen vermittelt – einer psychischen Unfallfolge, die in der Regulierungspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnt.

    Prof. Dr. med. Peter Schönknecht, Leipziger Institut für Forensische Psychiatrie und Psychologie
     

    • Typische Unfallverletzungen und deren Folgen 

    Die Vorstellung häufiger unfallbedingter Verletzungen aus dem orthopädischen Bereich ermöglicht es Ihnen, medizinische Zusammenhänge besser zu verstehen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Einschätzung der Verletzungsfolgen und deren Bedeutung für die Schadenregulierung.

    Dr. med. Jens-Peter Stahl, Präsident des BDD und Klinikdirektor, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie

  • Teilnahmeinfos

    Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Haftpflicht- und Unfallversicherung, Recht und Schaden, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

    Seminarzeiten

    Das Seminar wird am 1. Veranstaltungstag in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr (Tag 1) und am 2. Veranstaltungstag von 10:00 bis 15:00 Uhr (Tag 2) durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt. Am Tag 2 beenden wir die fachliche Zusammenkunft mit einem gemeinsamen Mittagessen. 

    Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 10 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

    Veranstaltungsort

    Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln)

    Übernachtung

    Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF610
Preis

1.131 € brutto / 950 € netto

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