Das Seminar „Symposium Personenschaden“ informiert aus erster Hand über aktuelle Themen, wichtige Entwicklungen und praxisrelevante Erfahrungen für die professionelle Regulierung von Personenschäden. Die Möglichkeit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch mit den Referierenden und den Kollegen:innen aus der Branche bietet eine einzigartige Gelegenheit, die eigene Perspektive zu überprüfen und Anregungen für den operativen Alltag mitzunehmen.
Traditionell wird das Symposium zunächst mit einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Personenschaden eingeleitet. Die Rechtsprechung des BGH in den vergangenen Jahren war vielfältig und hat entscheidenden Einfluss auf die Regulierung des Personenschadens. Vorgestellt wird sie wieder authentisch durch Wolfgang Wellner, Richter a.D. des Bundesgerichtshofes.
Heinz Otto Höher stellt die Thematik der „Steuerschraube“ dar und beschäftigt sich mit der beabsichtigten Neuregelung des Familienprivilegs nach § 116 Abs. 6 SGB X.
Dr. Tobias Mergner gibt die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld wieder, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder zu Schwierigkeiten führen kann.
Dr. Hans-Philipp Springorum stellt in seinen medizinischen Darstellungen auf Kopfverletzungen und Schädelhirntraumata ab.
Moderiert wird die Veranstaltung durch Heinz Otto Höher.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Auszug aus den Inhalten
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Personenschaden
Wolfgang Wellner
Steuerschraube & Neuregelung des § 116 Abs. 6 SGB X
Heinz Otto Höher
Grundsätze der gestörten Gesamtschuld
Dr. Tobias Mergner
Kopfverletzungen und Schädel – Hirn – Traumata
Dr. Hans-Philipp Springorum
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Teilnehmer/-innen
Das Seminar richtet sich an Leiter:innen und Mitarbeiter:innen aus den Bereichen AH und KH in Versicherungsunternehmen, Mitarbeiter:innen der Sozialversicherungsträger:innen, die mit der Regulierung mittlerer und großer Personenschäden befasst sind, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zur Terminveröffentlichung bekanntgegeben.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.