Ein Unfall im Straßenverkehr ist nur in seltenen Fällen eindeutig auf das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrers zurückzuführen – vor allem dann, wenn mehrere Kfz beteiligt sind. Oft sind alle beteiligten Parteien am Geschehen nicht ganz unschuldig.
Aus diesem Grund nutzen Gerichte oft Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall, um das Gewicht der Schuld und die damit verbundenen Kosten gerecht zu verteilen.
Doch wie genau funktionieren Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen eigentlich? Sind diese im Vorhinein für die einzelnen Tatbestände festgelegt? Welches Zahlungsverhältnis wird durch eine Haftungsquote genau vorgegeben.
Ziel ist es, ein Gefühl für Argumente und maßgebliche Kriterien der Rechtsprechung zu entwickeln, welche bei der Quotenbildung zu berücksichtigen sind.
Das Seminar behandelt Haftungsquoten bei verschiedenen Verkehrsunfallsituationen, insbesondere
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter:innen und Leiter:innen in Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherung, Recht und Regulierung, an Rechtsanwälte:innen, die mit der Regulierung mittlerer und großer Kfz-Schäden befasst sind sowie an Versicherungsvermittler:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.
Seminarzeiten
Das Seminar findet in der Zeit von 10:00 - 13:30 Uhr inkl. Pausen statt.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 3 Stunden FAO bzw. Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
*Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.