In jedem Fall Werkstattbindung?

In jedem Fall Werkstattbindung?

09. Februar 2016 | Versicherungsforum

Werkstattbindung bedeutet, dass Fahrzeuge bei einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt der KFZ-Versicherung repariert werden müssen. Gilt dies in jedem Fall?

Wenn die Vertragswerkstatt die Reparatur erst in einem Monat auführen kann, dann kann der Versicherte eine frei gewählte Werkstatt beauftragen. Er muss jedoch einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Die entschied das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 26. September 2014 (122 C 6798/14).