Schrott kann teuer werden

Schrott kann teuer werden

09. Februar 2016 | Versicherungsforum

Ein Versicherer muss bei arglistiger Täuschung im Rahmen der Regulierungsprüfung nicht leisten. Dies stellte das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 29. Januar 2015 fest.

Der Versicherungsnehmer stellte sich durch Vorlage einer Strafanzeige bei Schadenmeldung als Firmeninhaber dar, obwohl sein Vater tatsächlich Firmeninhaber war. Weiter legte er eine Rechnung vor, die einen Veräußerer ausweist, obwohl von diesem die Sache gar nicht erworben wurde. In der Schadenanzeige machte der Versicherungsnehmer den Diebstahl von Metallschrott in einer Größenordnung von 40.0000 Euro geltend, obgleich allenfalls ein Wert in Höhe von 25.000 Euro entwendet wurde.