BGH, Beschluss vom 5.7.2017 - IV ZR 508/14 (Beschluss im Volltext)
Nimmt ein Agent nach seiner Aussage Angaben des Versicherungsnehmers über Rückenbeschwerden und ärztliche Untersuchungen deshalb nicht auf, weil er sonst nichts mehr versichern würde, scheidet Arglist des Versicherungsnehmers jedenfalls dann aus, wenn in den Antragsfragen nach Arztbesuchen in den letzten Jahren gefragt ist.
Quelle: BLD