Im Bereich der Sachversicherung ist eine konsequente Erkennung, Prüfung und Durchsetzung von Regressansprüchen von enormer Bedeutung. Gleichermaßen gilt dies umgekehrt für den Haftpflichtversichernden bei der Anspruchsabwehr. In dieser Veranstaltung richten wir uns an Sachbearbeiter und Juristen bei Versicherungen mit dem Schwerpunkt auf die Regressführung in der Sachversicherung.
Das Seminar befasst sich zum einen mit der Rechtsprechungsentwicklung. Dabei wird von Thomas Bangen die für den Regress des Sachversicherers relevante Rechtsprechung des aktuellen und zurückliegenden Jahre betrachtet und einige Klassiker der Regressrechtsprechung aufgefrischt.
Axel Opp widmet sich in seinem Vortrag praxisrelevanten Regressfragen aus der Sicht des Sachverständigen – mit einem ersten Fokus auf Mieterregresse. Im Zentrum steht die Bedeutung der sorgfältigen Besichtigung vor Ort: Nur durch eine technische, objektive Prüfung lassen sich die Verursachungssphäre und der Einflussbereich des Mieters belastbar bestimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch aus dem Bereich der Gebäudetechnik zahlreiche Einflussgrößen ergeben können, die dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen sind. Wer mit haftpflichttechnischem Blick analysiert, erkennt schnell, dass sich mehrere denkbare Ansätze ergeben, die sorgfältig geprüft und gegeneinander abgegrenzt werden müssen. Der Vortrag zeigt auf, wie in der Praxis vorzugehen ist um einen Mieterregress ordentlich zu begründen, welche typischen Einwendungen zu erwarten sind und welche technischen Feststellungen für eine tragfähige Zuweisung der Verantwortlichkeit erforderlich sind.
Im zweiten Teil wird ein technischer Einblick in die Schadenmechanismen von Kühl- und Gefriergeräten gegeben. Entgegen der Erwartung, dass diese Geräte in der Regel durch die Elektrik eine Brandgefahr darstellen, zeigen reale Schadenfälle, dass verschiedene Ursachen wie fehlerhafte Kontakte, thermisch überlastete Komponenten, Montagefehler, Materialversagen oder auch unsachgemäße Nutzung in teils unscheinbaren Geräten zu erheblichen Brandschäden führen können. Die Analyse solcher Fälle offenbart eine überraschende Vielfalt an Schadensmechanismen, die in ihrer Regressrelevanz oft unterschätzt werden. Die Darstellung praxisnaher Fallbeispiele weckt ein technisches Verständnis für diese Geräteklasse und deren Schadenpotenzial.
Abschließend wird ein kritischer Blick auf die ethische Verantwortung von Sachverständigen geworfen. In einigen Fällen zeigen sich Tendenzen, technische Zusammenhänge unsauber oder interessengeleitet darzustellen – sei es durch selektive Bewertungen, suggestive Formulierungen oder bewusstes Ausklammern widersprüchlicher Aspekte. Der Beitrag ruft zur fachlichen Integrität auf und zeigt, welche Bedeutung einer unabhängigen, nachvollziehbaren und technisch sauberen Begutachtung im Regressverfahren zukommt.
Karsten Zimmer konzentriert sich in seinem Teil auf die organisatorischen und technischen Aspekte der Regresserkennung und -bearbeitung in einem Versicherungsunternehmen, um die Effizienz der Erkennung und Bearbeitung von Regressfällen beim Versicherer zu steigern.
Die Teilnehmenden
Rechtsprechung zum Regress des Sachversicherers 2024, 2025 und Klassiker
Schwerpunkte aus der aktuellen Schadenpraxis
Regresserkennung und -bearbeitung durch den Versicherer
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Teilnehmendenkreis
Das Seminar richtet sich an Abteilungs-, Gruppenleiter:innen und Mitarbeiter:innen von Sachversicherungs- und Haftpflichtversicherungsunternehmen sowie an Versicherungsvermittler:innen, Versicherungsnehmer:innen, Schadenregulierer:innen, externe Regulierungsbüros, Sachverständige und Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln).
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.
785 € brutto / 660 € netto
Frühbucherpreis bis 31.07.2025:
668 €
brutto
/
561 €
netto