Der Regress des Sachversicherers
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen
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Konzept
Im Bereich der Sachversicherung ist eine konsequente Erkennung, Prüfung und Durchsetzung von Regressansprüchen von enormer Bedeutung. Gleichermaßen gilt dies umgekehrt für den Haftpflichtversichernden bei der Anspruchsabwehr.
Das Seminar befasst sich mit der Rechtsprechungsentwicklung. Dabei wird von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther und Thomas Bangen die über das gesamte Haftungsrecht verteilte Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre betrachtet und besonderes Augenmerk auf den Regress nach Überschwemmungsschäden gelegt.
Anschließend wird Dipl.-Ing. Axel Opp über einen Paradigmenwechsel in der Brandursachenanalyse und dem Regress im Allgemeinen referieren.In dem letzten Jahrzehnt sind Regresse und auch die Prüfung von vertraglichen Obliegenheitsverletzungen vor Schadeneintritt in den Fokus bei der Schadenbearbeitung gerückt. Parallel dazu ist auch die Qualität der Regressabwehr gestiegen. Brandschäden werden weit überwiegend von elektrischen und elektronischen Systemen verursacht. Mehr als 100 Jahre lang wurde die Brandursachenanalyse von Brandsachverständigen gleichgesetzt mit der Suche nach der Zündquelle. Dies entspricht wiederum oft einer Suche nach einer Nadel im Heuhaufen, deren Form und Ausprägung den Suchenden nicht bekannt ist. Da Brandsachverständige in der Regel nicht den Regress im primären Fokus haben und die Aufgabenstellungen oft nur vage definiert sind, fehlt daher häufig ein Überblick und eine Strategie für das Vorgehen. Als Folge enden damit auch Regresse allzu oft erfolglos.Anhand der Urteile die bundesweit zu hohem Aufsehen führten und anhand von zahlreichen aktuellen Beispielen wird aufgezeigt, wie man mit einem Paradigmenwechsel wesentlich mehr Erfolg beim Regressieren von Brandschäden haben kann.
Ein letzter Ordnungspunkt ist der Sachverhalt, dass Regresse von komplexen größeren Schäden in der täglichen Praxis nicht sinnvoll organisiert werden. Anhand von einem Großschaden wird dies näher beleuchtet.
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Ziele / Nutzen
Die Teilnehmenden
- betrachten die über das gesamte Haftungsrecht verteilte Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre
- beschäftigen sich mit den damit verbundenen positiven und negativen Folgen für den Sach- und Haftpflichtversicherer.
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Inhalte
Rechtsprechung zum Regress des Sachversicherers 2020,2021 und 2022
- Anspruchsübergang gem. § 86 VVG, insb. Haushaltsgemeinschaftsprivileg
- immer wieder: neues zum Regreß bei Mietsachschäden
- das TA Mieter 2022
- Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter
- nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
- Haftung aus § 2 HaftpflG
- Regress bei Haftung bei Überschwemmungen, insb. gegen Gemeinden
- weite Gefährdungshaftung des § 7 StVG bei Kfz-Bränden
- Haftung des Gebäudeeigentümers aus § 836 BGB
- Schäden bei „Gefälligkeit“
- Schäden durch Kinder oder Aufsichtspflichtige
- Ansprüche gegen Handwerker
- Haftung des Handwerkers
- Ansprüche bei Produkthaftung
- Haftung bei Überspannungsschäden, insb. nach der NiederspannungsanschlussVO
- Entschädigungsfragen, z.B. für Sachverständigenkosten
- Verjährungsfragen
- Erklärungen des Haftpflichtversicherers und deren Reichweite
- Vorsatzausschluss
- Abgrenzung zu Erfüllungsschäden
- Benzinklausel
- Auskunftsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther und RA Thomas Bangen, LL.M.
Regress nach Überschwemmungsschäden
- Update zur aktuellen Entwicklung
RA Thomas Bangen, LL.M.
Paradigmenwechsel in der Brandursachenanalyse und dem Regress im Allgemeinen
- Ursprungsmotivation zur Beauftragung von Sachverständigen nach Brandschäden
- Typische Probleme in der Regressumsetzung
- Brandursachenanalyse = Schadenanalyse, Unklarheiten in der Beauftragung und die Folge
- Auswahl des Sachverständigen
- Problemfeld Beweissicherung
- Brandursachenanalyse = Suche nach der Zündquelle
- Warum ist die Suche nach der Zündquelle nicht zielführend?
- Welchen Anteil hat die Zündquelle am Schadenumfang?
- Weg von der Zündquelle, hin zur Brandlast bei der Begründung der Schadenursache
- Welche Vorteile bringt dieser Paradigmenwechsel
- Brandlasten an Systemen aus dem Blickfeld der technischen Normen
- Aktuelle Rechtsprechung oberster Gerichte
Dipl.-Ing. Axel Opp
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Teilnahmeinformationen
Teilnehmendenkreis
Das Seminar richtet sich an Abteilungs-, Gruppenleiter:innen und Mitarbeiter:innen von Sachversicherungs- und Haftpflichtversicherungsunternehmen sowie an Versicherungsvermittler:innen, Versicherungsnehmer:innen, Schadenregulierer:innen, externe Regulierungsbüros, Sachverständige und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
590,00 zzgl. ges. Mwst.
<p>Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.</p>