Das Handwerkszeug eines jeden, der sich mit der Sachversicherung beschäftigt, ist das Bedingungswerk, das mit rechtlichen Grundlagen ergänzt wird. Das Seminar vermittelt diese grundlegenden Kenntnisse anhand einer systematischen Darstellung des gesamten Sachversicherungsrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen zum VVG.
Es werden die - für die Praxis relevanten - versicherten Gefahren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Detail dargestellt. Ferner wird ein Überblick über die Grundzüge der Elementarschadenversicherung.
Des Weiteren werden das Obliegenheitenrecht (§ 28 VVG) sowie der besondere Verwirkungstatbestand (Wegfall der Entschädigungspflicht wegen arglistiger Täuschung) ebenfalls anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt.
Versicherte Gefahren
Dr. Stefan Spielmann
Wegfall der Entschädigung/Obliegenheiten
Dr. Frank Jungermann, LL. M.
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Grundlagenseminar richtet sich an Mitarbeiter:innen von Versicherungsunternehmen die erst seit kurzem oder zukünftig in den Bereichen der Sachversicherung, Schadenbearbeitung und Regulierung tätig sind, Quereinsteiger:innen, Versicherungsvermittler:innen und Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 14:00 Uhr mit einer Pause von 30min durchgeführt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 4 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über "Microsoft Teams" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 6 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.