Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Das Grundlagenseminar richtet sich an alle Mitarbeiter:innen von Erst- und Rückversicherungsunternehmen, die in ihrer täglichen Arbeit mit versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen befasst sind.
Gegenstand sind die Grundlagen des europäischen Finanzmarktrechts (Rechtssetzungsverfahren und Aufsichtsstruktur), die europäischen Vorgaben des Solvency II Regelwerks, die Umsetzung in das deutsche Recht und die mit der deutschen Aufsichtspraxis verbundenen Herausforderungen für die Praxis. Dabei werden auch wesentlich mit der Solvency II-Review verbundenen Änderungen erörtert. Aktuelle rechtspolitische Entwicklungen werden im Seminar berücksichtigt.
Jubiläums-Edition: Zum 10-jährigen Bestehen des Seminars findet das Seminar als Präsenzveranstaltung statt – mit Raum für den persönlichen Austausch und Diskussion.
Die Teilnehmenden
Einführung in das neue Finanzmarktrecht
Solvency II
Nationales Versicherungsaufsichtsrecht
Ausblick
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Grundlagenseminar richtet sich an Mitarbeiter:innen aus Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit und ohne juristische Vorkenntnisse, Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Recht und Compliance und Mitarbeiter:innen aus den Rechtsabteilungen in Maklerunternehmen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Hilton Hotel Köln statt. (Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln)
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.