Kölner Symposium Personenschaden
Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung
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Konzept
Das Seminar „Symposium Personenschaden“ informiert aus erster Hand über aktuelle Themen, wichtige Entwicklungen und praxisrelevante Erfahrungen für die professionelle Regulierung von Personenschäden. Die Möglichkeit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch mit den Referenten und den Kollegen aus der Branche bietet eine einzigartige Gelegenheit, die eigene Perspektive zu überprüfen und Anregungen für den operativen Alltag mitzunehmen.
Traditionell wird das Symposium zunächst mit einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Personenschaden eingeleitet. Die Rechtsprechung des BGH in den vergangenen Jahren war vielfältig und hat entscheidenden Einfluss auf die Regulierung des Personenschadens. Vorgestellt wird sie wieder authentisch durch Wolfgang Wellner, Richter am VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes.
Jürgen Jahnke beschäftigt sich in seinem Referat mit den komplexen und schwierigen Fragen des Forderungsübergangs auf Drittleistungsträger. Hier steht die Abgrenzung zum mittelbaren Schaden ebenso im Fokus, wie die Kongruenz übergegangener Ansprüche. Welcher Leistungsträger erlangt auf welche Art und Weise die von ihm geltend gemachte Forderung. Von erheblicher Bedeutung ist der Zeitpunkt des Anspruchsübergangs. Schließlich darf man auch Quotenvorrechte und Konkurrenzen nicht aus den Augen verlieren und muss das Verhalten Dritter, so z.B. des Direktgeschädigten oder sonstiger Rechtsvorgänger beachten.
Heinz Otto Höher stellt die Thematik der „Steuerschraube“ dar und beschäftigt sich mit der beabsichtigten Neuregelung des Familienprivilegs nach § 116 Abs. 6 SGB X.
Dr. Tobias Mergner gibt die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld wieder, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder zu Schwierigkeiten führen kann.
Dr. Hans-Philipp Springorum stellt in seinen medizinischen Darstellungen auf Kopfverletzungen und Schädelhirntraumata ab.
Moderiert wird die Veranstaltung durch Dr. Tobias Mergner.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
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Inhalte
ab 09:00 Uhr Empfang und Registrierung
09:30 Uhr Begrüßung
Dr. Tobias Mergner
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Personenschaden (Teil 1)
Wolfgang Wellner
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Personenschaden (Teil 2)
Wolfgang Wellner
„Der Forderungsübergang - das unbekannte Wesen“ – Teil 1
- Abgrenzung zum mittelbaren Schaden
- Zession
- Einfluss des Verhaltens Dritter auf die Forderungsberechtigung des Drittleistungsträgers
Jürgen Jahnke
13:00 Uhr Mittagessen
14:00 Uhr „Der Forderungsübergang - das unbekannte Wesen“ – Teil 2
Jürgen Jahnke
Steuerschraube & Neuregelung des § 116 Abs. 6 SGB X
Heinz Otto Höher
Grundsätze der gestörten Gesamtschuld
Dr. Tobias Mergner
15:30 Uhr Kaffeepause
15:45 Uhr Kopfverletzungen und Schädel – Hirn – Traumata
Dr. Hans-Philipp Springorum
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
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Teilnahmeinformationen
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter aus den Bereichen AH und KH in Versicherungsunternehmen, Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger, die mit der Regulierung mittlerer und großer Personenschäden befasst sind, Versicherungsvermittler sowie Rechtsanwälte.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:30 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Hilton Cologne Hotel
Marzellenstraße 13-17
50668 KölnÜbernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (151,- € inkl. gesetzlicher MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
490,00 zzgl. ges. Mwst.
<p>Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.</p>