678 € brutto / 570 € netto
Termine folgen.
5h 50min
Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Die Einordnung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall verändert die gesamte Regulierung von Personenschäden. Es ist die besondere Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen und Einfluss auf das Zivilverfahren zu nehmen. Auch sind die Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII zu berücksichtigen. Hierrüber wird das Seminar in Grundzügen aufklären und anhand aktueller Rechtsprechung Fallbeispiele erläutern.
Auch die medizinische Perspektive soll in diesem Seminar aufgegriffen werden, indem ein Blick auf orthopädische Unfallfolgen und deren Auswirkungen geworfen wird.
Das Seminar bietet nicht nur fundiertes Wissen aus Recht und Medizin, sondern durch praxisnahe Fallbeispiele und Diskussionen auch einen intensiven und nachhaltigen Wissenstransfer.
Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit folgenden Inhalten:
In diesem Fachseminar werden folgende Themen ausgeführt und besprochen:
Es werden die Fallgruppen des Arbeitsunfalls im Sinne von § 2 SGB VII vermittelt und erläutert, unter welchen Voraussetzungen sowie mit welchen Folgen sich hieraus ein Haftungsprivileg nach den §§ 104 ff. SGB VII ergeben kann. Anhand von Beispielen aus der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung werden der sog. Wie-Beschäftigte, die gemeinsame Betriebsstätte, die Repräsentantenhaftung bei grober Fahrlässigkeit u.v.m. besprochen. Ferner wird die Verschränkung des Zivilprozesses mit dem Verwaltungsverfahren bzw. dem sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall dargestellt.
Cornelius Maria Thora, BLD
Die Vorstellung häufiger unfallbedingter Verletzungen aus dem orthopädischen Bereich ermöglicht es Ihnen, medizinische Zusammenhänge besser zu verstehen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Einschätzung der Verletzungsfolgen und deren Bedeutung für die Schadenregulierung.
Dr. med. Jens-Peter Stahl, Präsident des BDD und Klinikdirektor, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen aus den Bereichen Haftpflicht- und Unfallversicherung, Recht und Schaden, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln)
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 5 Stunden 50 Minuten mit Vermerk auf § 15 FAO.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.