Zum Auftakt des Seminars werden Matthias Berends aus Beschäftigtenperspektive einerseits sowie Dr. Bernhard Langenbrinck aus Arbeitgeberperspektive andererseits zu aktuellen tarifvertraglichen und tarifpolitischen Aspekten der Zusatzversorgung referieren, um auf diese Weise einen wesentlichen Grundstein auch für die nachfolgenden Referate zu legen.
Im Anschluss daran befasst sich Dr. Tobias Britz mit den Besonderheiten der Zusatzversorgung im Vergleich zu privaten Lebensversicherungsunternehmen, da deren rechtliche Bedeutung – auch und gerade für die Praxis der Rechtsfindung im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen – nicht zu unterschätzen ist.
Nach der Mittagspause wendet sich Claudia Wegner-Wahnschaffe dem aktuell stark diskutierten Thema der säulenübergreifenden Renteninformationen zu, wobei neben den damit verbundenen Erwartungen aus der Nutzerperspektive auch damit verbundene Herausforderungen besprochen werden. Dem nicht minder aktuellen Thema der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) widmet sich im Anschluss daran Marco Suty, der unter anderem zu den damit verbundenen Anforderungen und Herausforderungen Stellung nehmen wird.
Zum Abschluss der Veranstaltung richtet Prof. Dr. Ulbrich, LL.M., den Fokus auf ausgewählte und aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen, die für die Zusatzversorgung von Bedeutung sind.
Bitte beachten Sie, dass das Seminar in hybrider Form durchgeführt wird. Sie können entweder vor Ort in Präsenz oder Online teilnehmen. Bitte geben Sie Ihre gewünschte Teilnahme direkt bei der Buchung an.
Das Seminar beschäftigt sich im Schwerpunkt mit aktuellen Rechtsfragen der Zusatzversorgung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst. Neben versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Themen werden auch arbeitsrechtliche Aspekte der Zusatzversorgung einschließlich ihrer tarifvertraglichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen. Abgerundet wird die Veranstaltung jeweils durch einen über die originär rechtlichen Fragestellungen der Zusatzversorgung hinausgehenden Praxisvortrag.
Die Teilnehmenden erhalten Informationen zu
Moderiert wird die Veranstaltung durch Dr. Tobias Britz.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Aktuelle Anforderungen an die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – u.a.
Dr. Bernhard Langenbrinck
Stellenwert der Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst – u.a.
Matthias Berends
Besonderheiten der Zusatzversorgung im Vergleich zu privaten Lebensversicherungsunternehmen und deren rechtliche Bedeutung – u.a.
Dr. Tobias Britz
Säulenübergreifende Renteninformationen: Ansätze und Perspektiven in Deutschland und Europa – u.a.
Claudia Wegner-Wahnschaffe
Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) – Mehr als nur Anforderungen an die Informationstechnik? – u.a.
Marco Suty
Die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Absatz 1a BetrAVG: geklärte und ungeklärte Fragen
Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M.
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die mit den komplexen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Zusatzversorgung befasst sind. Auch Mitarbeiter:innen und Leiter:innen aus Unternehmen, Kommunen und kommunalen Unternehmen sowie sonstigen Einrichtungen, die ihre betriebliche Altersversorgung im Wege der Zusatzversorgung durchführen, werden angesprochen.
Teilnahmegebühr
Präsenzteilnahme (490,00 € netto): Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Online-Teilnahme (390,00 € netto): Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Tagungsunterlagen und die Teilnahme über die Plattform "Zoom".
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie vor Ort oder Online teilnehmen möchten und ob Sie das Vorabendessen dazu buchen möchten.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zum jeweiligen Termin bekannt gegeben.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.