Betriebliche Altersversorgung

Aktuelle Produkt- und Rechtsfragen

  • Konzept

    Gegenstand des Seminars sind aktuelle rechtliche Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter Berücksichtigung neuer Produktgestaltungsmöglichkeiten.

    Zunächst wendet sich Ralf Linden aktuellen steuerrechtlichen Themen der bAV zu. Dabei nimmt er eingangs den Durchführungsweg Unterstützungskasse (UK) in den Blick und beleuchtet, wie sich die Rückzahlung überzahlter Beiträge an ein Trägerunternehmen auf die steuerliche Einordung der UK nach dem KStG auswirken. Danach betrachtet er die lohnsteuerlichen Folgen eines Wechsels von der UK zum Pensionsfonds (PF) sowie einer Übertragung von Kassenvermögen auf eine andere UK – in beiden Fällen ohne, dass ein Arbeitgeberwechsel vorliegt. Darüber hinaus wird Herr Linden das Verhältnis von § 3 Nr. 63, § 3 Nr. 66 und § 6a EStG im Zusammenhang mit einem Durchführungswegwechsel von der Direktzusage zum PF sowie die Folgen einer Ratenzahlung für die Bilanzierung einer Direktzusage erläutern. Letztlich blick Herr Linden auf zwei aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zum Thema Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung: Eines zum Thema „Gehalt und Versorgungsbezüge“ sowie eines zum Komplex „Probezeit und Entgeltumwandlung“.

    Im Anschluss daran stellt Dr. Tobias Britz innovative Ansätze zur Absicherung biometrischer Risiken auf der Grundlage von Gruppenversicherungslösungen in der bAV vor. Um die Hintergründe zu erläutern, wird er zunächst die verschiedenen Möglichkeiten, Gruppenversicherungen zu gestalten, analysieren und insbesondere eine Typisierung insoweit vornehmen. Denn zu diesem Themenkomplex gibt es in der Praxis und der Literatur verschiedene Ansätze. Als einen zentralen Punkt der vorgestellten innovativen Gestaltungen wird Dr. Britz in der Folge näher auf den Aspekt der versicherungsmathematischen Annahmen eingehen, der essenziell für die Prämienkalkulation entsprechender Produkte ist. Im Anschluss wirft Dr. Britz sodann einen Blick auf die Frage, wie sich die vorgestellten Lösungen auf die Rückstellungsbildung auswirken. Hier wird er diskutieren, ob die eine Rückstellungsbildung individuell erfolgen muss oder ob eine kollektive Betrachtung zulässig ist. Letztlich nimmt Dr. Britz noch das nationale Aufsichtsrecht in den Blick und erläutert, was zu beachten ist, um die vorgestellten Ansätze rechtssicher umsetzen zu können.

    Nach der Mittagspause wird Frau Dr. Erika Biedlingmeier einen Blick auf die Reichweite und den Inhalt der Pflichten eines Anbieters in der bAV gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern werfen. Denn in der Praxis stellt sich oft die Frage, ob ein externer Versorgungsträger über die gesetzlichen Vorgaben (bspw. nach VVG und BetrAVG) hinaus weitere Dienstleistungen anbieten sollte und falls ja, inwieweit ihm das erlaubt ist. So ist es bspw. Arbeitgebern bei der Wahl des Durchführungswegs und der Finanzierung in der bAV oftmals wichtig, dass ihre Versorgungszusage möglichst vollständig durch den Versicherungsvertrag des Anbieters abgebildet wird. Um das zu gewährleisten, halten Anbieter in der Regel einiges an betriebsrentenrechtlichem Know How vor. Hin und wieder jedoch – bspw. wenn die eigenen Prozesse auf Effizienz überprüft werden – lohnt es sich, inne zu halten und zu fragen: Was von den angebotenen bAV-Dienstleistungen ist eigentlich „Pflicht“ und was ist „Kür“? Dazu betrachtet Frau Dr. Biedlingmeier exemplarisch verschiedene Geschäftsvorfälle einer versicherungsförmigen bAV, wie bspw. die Auswirkungen auf zugesagte Gruppenkonditionen, wenn der Arbeitnehmer nach vorzeitigem Ausscheiden den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführt sowie weitere ausgewählte Themenkreise, wie Verfügungsbeschränkungen in der bAV.

    Abgeschlossen wird die Veranstaltung durch den Vortrag von Prof. Dr. Ulbrich, der einen Blick auf einige aktuelle Entscheidungen des BAG wirft und zunächst auf das Urteil vom 10.10.2023 (3 AZR 250/22) eingehen wird. Nach dieser Entscheidung unterliegen Ausscheideerfordernisse in Zusagen auf Invaliditätsversorgung zwar einer Inhaltskontrolle, sie benachteiligen den Arbeitnehmer in der Regel aber nicht unangemessen. Darüber hinaus stellt Prof. Ulbrich das BAG vom 20.06.2023 (3 AZR 231/22) vor, wonach das in einem Leistungsplan enthaltene Recht einer Unterstützungskasse, die Altersleistung von Rente auf Kapital umzustellen, wirksam sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Des Weiteren wird Prof. Ulbrich auf die Entscheidung des BAG vom 09.05.20233 (3 AZR 226/22) eingehen, in der die Voraussetzungen für die Zulässigkeit sog. Jeweiligkeitsklauseln in einer Zusage auf bAV aufgezeigt werden. In der Folge wirft Prof. Ulbrich die Frage auf, welche Auswirkungen das Urteil das BAG vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21), das die Grundsätze der Entgeltgleichheit von Mann und Frau vor dem Hintergrund der Beweislast des Arbeitgebers erläutert, auf die bAV hat. Abschließend wird er auf die Auswirkungen eingehen, die der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der GRV auf bestehende Versorgungssysteme haben kann. 

    Moderiert wird die Veranstaltung durch Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M.

    Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.

  • Inhalte

    Aktuelle steuerrechtliche Fragen der bAV

    Unterstützungskasse (UK):

    • Rückzahlung überzahlter Beiträge, Abgrenzung zur Vermögensbindung
    • Wechsel zum Pensionsfonds ohne AG-Wechsel - Verletzung Vermögensbindung?
    • Übertragung Kassenvermögen auf eine andere UK ohne Arbeitgeber-Wechsel - Lohnsteuerliche Betrachtung
    • Direktzusage:
    • Wechsel zu Pensionsfonds - § 3 Nr. 66 EStG vs. § 3 Nr. 63 EStG und Gesamtplan -Rückstellungsbildung nach § 6a EstG
    • Ratenzahlung und Bilanzierung
    • Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung:
    • Gehalt und Versorgungsbezüge –BFH v. 15.03.2023 - I R 41/19
    • Probezeit und Entgeltumwandlung – FG Düsseldorf v. 16.11.2021 - 6 K 2196/17 K,G,F und anhängige Rev. I R 50/22

    Ralf Linden

    Innovative Absicherung biometrischer Risiken in der bAV auf Grundlage von Gruppenversicherungslösungen, u.a. 

    Typen von Gruppenversicherungen 

    • Bezugspunkt der angemessenen versicherungsmathematischer Annahmen zum Zwecke der Prämienkalkulation
    • Individuelle Rückstellungsbildung vs. kollektiver Betrachtung
    • Nationales Aufsichtsrecht als „Showstopper“?

    Dr. Tobias Britz

    „Back to the roots – die Pflichten eines Anbieters in der bAV“

    Betrachtung aller Durchführungswege; Schwerpunkt Direktversicherung so bspw. 

    • vollständige Umsetzung arbeitsrechtlicher Versorgungszusagen eines Arbeitgebers in Versicherungsverträge
    • Auswirkungen von Verfügungsbeschränkungen,
    • Thematik Unisex/Bisex,
    • Fortführung mit eigenen Beitragen nach vorzeitigem Ausscheiden (u. a.: Bedeutung für Gruppenkonditionen)

    Dr. Erika Biedlingmeier, LL.M. 

    Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen der bAV

    Ausscheideerfordernis in Zusagen auf Invaliditätsversorgung – Zulässigkeit und Inhaltskontrolle – BAG vom 10.10.2023 - 3 AZR 250/22,

    • Umstellung einer Zusage auf Altersleistung von Rente auf Kapital durch den Arbeitgeber - BAG vom 20.06.2023 – 3 AZR 231/22,
    • Ablösung einer Zusage durch dynamische Verweisung auf die „jeweils geltende Versorgungsordnung“ – BAG vom 09.05.2023 – 3 AZR 226/22,
    • Entgeltgleichheit von Mann und Frau – Auswirkungen auf die bAV? – BAG vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21
    • Auswirkungen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgungssysteme der bAV

    Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M 

    Programmänderungen bleiben vorbehalten.

  • Teilnahmeinformationen

    Zielgruppe

    Das Update-Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Leiter von Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und sonstigen Versorgungsträgern, die mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt sind sowie Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen, die im Bereich der bAV beraten, Versicherungsvermittler sowie an Rechtsanwälte.

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

    Seminarzeiten

    Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

    Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

    Veranstaltungsort

    Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln).

    Übernachtung

    Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abrufunter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF605
Preis

625 € brutto / 525 € netto

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