Das Seminar befasst sich mit der zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftung und dem Versicherungsschutz bei eingetretenen und drohenden Umweltschäden.
Dieses Jahr steht neben einer Wiederholung der Grundlagen der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ( RA Marcel Hohagen, LL.M. / RA Roman Dickmann, LL.M.) vor allem das aktuelle Thema „Ewigkeitschemikalien“ im Vordergrund. Hierbei wird auf die besondere Situation von Umweltschadenfällen als Langzeitschadenrisiken eingegangen, die meist eine jahre- und teilweise jahrzehntelange Bearbeitung erfordern und Sachbearbeitergenerationen in Industrie- und Gewerbeunternehmen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und auch Sachverständigen binden.
Die Referenten behandeln in der gewohnten Art zunächst die Ausgangslage aus Sicht eines Sachverständigen (Dipl.-Geol. Peter Torres) hinsichtlich der Kontamination sowie der Frage der generellen Sanierungsfähigkeit und widmen sich sodann dem Vorkommen von Ewigkeitschemikalien in der Praxis und der Handhabung im Rahmen der (auch internationalen) Schadenbearbeitung (RA Marcel Hohagen, LL.M.).
Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Überblick über für die Umweltschadenbearbeitung relevante Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung (RA Roman Dickmann, LL.M.).
Themenpunkte des Seminars sind in rechtlicher Hinsicht insbesondere:
Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
Aktuelle Rechtsprechung / besondere Fallbeispiele aus der Bearbeitungspraxis
Typische Umweltschadstoffe in der Fallpraxis
Zielgruppe
Das Update-Seminar richtet sich an Anfänger, als auch fortgeschrittene Bearbeiter von Umweltschäden in Schadenabteilungen von Haftpflichtversicherern, Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Hilton Cologne (Marzellenstr. 13-17, 50668 Köln) statt
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abrufunter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
*Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.
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