Keine besondere Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Dauerhaftigkeit eines dem Eingriff anhaftenden Lähmungsrisikos

24. Januar 2017 | Versicherungsforum

BGH, Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 462/15 (Urteil im Volltext)

 

Über das einem ärztlichen Eingriff spezifisch anhaftende Risiko der Lähmung des Beines oder Fußes, das bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, ist der Patient aufzuklären. Ohne Vorliegen besonderer Umstände gibt es grundsätzlich keinen Grund für die Annahme, der im Rahmen der Aufklärung verwendete Begriff "Lähmung" impliziere nicht die Gefahr einer dauerhaften Lähmung, sondern sei einschränkend dahin zu verstehen, dass er nur vorübergehende Lähmungszustände erfasse. Damit, dass der Patient einer solchen Fehlvorstellung unterliegt, muss - bei Fehlen entsprechender Anhaltspunkte - der aufklärende Arzt nicht rechnen.

 

Quelle: BLD