Das Seminar befasst sich mit ausgewählten Fragen der industriellen Sachversicherung. Das Programm ist spartenübergreifend, berührt sowohl den Bereich des Vertrags-/Bedingungswerkes, die allgemeine Rechtsprechung sowie sachverständige Fragen und Bewertungen.
Die Teilnehmenden lernen mit wiederkehrenden Fragen der täglichen Regulierungspraxis umzugehen, können den Begriff des Sachschadens anhand praktischer Fälle vom nicht versicherten Mangel abgrenzen und erfahren aus technischer Sicht aktuelle Entwicklungen.
Programminhalte (Änderungen vorbehalten)
Der Begriff des Sachschadens, insbesondere in der industriellen Sachversicherung
Der Sachschaden in der Sachversicherung
Einzelne Fallbeispiele ausgesuchte Rechtsprechung zur Definition des Sachschaden
Sachverständige Fragen in der industriellen Sachversicherung
Risikoerhöhung durch den Betrieb von PV-Anlagen auf Dachflächen von Industriegebäuden
Fettbrände in Großküchen und Gastronomie
Zielgruppe
Das Update-Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen der Schadens-, Leistungs- bzw. Regulierungsabteilungen der Versicherungsunternehmen, an alle an der industriellen Sachversicherung Interessierte sowie auch an Anwälte:innen als Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zur Terminveröffentlichung bekanntgegeben.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.