Dieses Seminar widmet sich der gesamten Rechtsentwicklung in der Krankentagegeldversicherung und behandelt auch praktische Fragen zur Regulierungspraxis sowie zu Vertragsbeginn und -ende.
Die Teilnehmenden
Arbeitsunfähigkeit, Beweiserhebung
LG Bochum, 29.7.2022, I-4 324/20: Keine Beweisaufnahme trotz vorgetragener Arbeitsunfähigkeit: strenge Anforderungen an die Substantiierung.
BGH VersR 2021, 863: Keine Überspannung der Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags, vollständig berufsunfähig zu sein (BU-Versicherung).
LG Dortmund, 1.7.2021, 2 O 285/20: Arbeitsunfähigkeit vs. gesundheitsbedingtes Berufsausübungsverbot (Pilotenlizenz)
Obliegenheiten
LG Siegen, 22.06.2022, 3 T 11/22 22.06.2022: Nachuntersuchung: Folgen einer verweigerten Vertrauensärztlichen Untersuchung: temporär oder dauerhaft?
LG Bochum, 29.7.2022, I-4 324/20: Wiederherstellung: Keine Arbeitsunfähigkeit, wenn einfache orthopädische Hilfsmittel verwendet werden könnten?
BGH VersR 2021, 1583: Wiederherstellung: Zumutbarkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitskraft (sogar) im Schadensersatzrecht
Herabsetzung des Krankentagegelds
OLG Zweibrücken, 6.5.2022, 1 U 51/21: Anforderungen an die Wirksamkeit von ABV-Regelungen zur Herabsetzung
OLG Thüringen, 2.8.2022, 4 U 503/21: Wirksamkeit einer neuen Herabsetzungsklausel, Inkrafttreten, Folgen einer zu früh erklärten erneuten Herabsetzung
OLG Köln, 14.6.2021, 9 U 260/20: Gesellschafter- Geschäftsführer als Selbstständiger – wirksame neue Herabsetzungsklausel
Heraufsetzung des Krankentagegelds
LG München I 23 O 17916/20 Urteil 31.5.2021: Anforderungen an den Vortrag des VN, das „regelmäßige“ Einkommen sei gestiegen
Leistungsfreiheit bei vorvertraglichem Versicherungsfall
OLG Frankfurt VersR 2022,36: Kein Ende des Versicherungsfalls, wenn eine gebotene Nachsorgebehandlung in medizinisch nicht vertretbarer Weise unterbleibt
Berufsunfähigkeit, Rente wegen Berufsunfähigkeit
OLG Dresden VersR 2022, 619: Umorganistion vs. „zumutbare“ Umorganisation zur Beseitigung der Berufsunfähigkeit (BU-Versicherung)
OLG Frankfurt VersR 2022, 684: Nachweis von Berufsunfähigkeit bei Diagnosen einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (BU-Versicherung)
LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021, 2 O 7606/19: Beendigung der Krankentagegeldversicherung wegen Berufsunfähigkeits-„Rente“ bei Vergleichszahlung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer?
Ende der Erwerbstätigkeit
KG Berlin, 2.11.2021, 6 U 1012/20: Arbeitslosigkeit als Anschein für Beendigung der Erwerbstätigkeit, Anforderungen an den Vortrag des VN, doch noch erwerbstätig zu sein, Berücksichtigung des Lebensalters.
Mutterschaftstagegeld
LG Ravensburg, 24.3.2022, 1 S 117/21: Karenzzeit beim Mutterschafts-Tagegeld? Auslegung der MB/KT, Gesetzeszweck.
OLG Saarbrücken VersR 2022, 1087: Höhe des Mutterschaftstagegelds, Anrechnung anderer Leistungen: keine weitere Deckelung auf das Nettoeinkommen
Aufrechnung gegen Krankentagegeldzahlungen
BGH VersR 2021, 1484: Berechtigung des Krankentagegeldversicherers, die Aufrechnung gegen Krankentagegeldansprüche mit rückständigen Prämien aus der Krankheitskostenversicherung aufzurechnen, weitere Rechtsfolgen
Wohnsitzklausel
Praxisfall: Wohnsitzklausel und Erholungsurlaub: Erholungsurlaub dient der Genesung des schwer chronisch Erkrankten – greift die Wohnsitzklausel noch?
Krankentagegeld nach dem 65. Lebensjahr
OLG Stuttgart, 5.7.2021, 7 U 56/21: Verlängerung der Krankentagegeldversicherung oder Neu-Abschluss? Keine weiteren Leistungsansprüche für Versicherungsfall, der über das 65. Lebensjahr hinaus andauert.
Praxisfall: Neuer Vertragsbeginn vs. Vertragsabschluss: Leistungen für Versicherungsfall, der über das 65. Lebensjahr hinaus andauert: wann „darf“ der Versicherungsfall eintreten?
Praxisfall: Weiterarbeit neben Rente: Kann / darf weiter ein Krankentagegeld abgesichert werden, ggf. in welcher Höhe?
Teilarbeitsfähigkeit
- Vollständige Arbeitsunfähigkeit als Leistungsvoraussetzung
- 100 %-ige Arbeitsunfähjigkeit: "Soziale Betrachtung"?
- Tarifliche Ansprüche für Zeiten von Wiedereingliederungsmaßnahmen
Krankentagegeld und Nettoeinkommen
- neue tarifliche Regelungen
- Ersatzklauseln zu Netto-Einkommen und Herabsetzung - erste Rechtsprechung
- Ersetzungbefugnis
- inhaltliche Anforderungen
- Einkommensnachweis als Leistungsvoraussetzung: Obliegenheit / Fälligkeit?
Beendigung durch Rentenbezug oder Erreichen der Altersgrenze
- berufsständische Versorgung
- Teilrente
- Rente vs. Kapitalzahlung
- Altersgrenzendispkrepanz: § 196 VVG vs. Sozialrecht: Regelungsmöglichkeiten für den Versichernde?
- "neue" Krankentagegeldversicherung: Konsequenz für den Leistungsfall
Regressmöglichkeiten in der Krankentagegeldversicherung
- Gesetzliche Grundlage?
- Abtretung - Rechtsmissbrauch?
Kündigung durch den Versicherer
- ordentliche Kündigung grundsätzlich
- nach Vertragsänderungen
- außerordentliche Kündigung wegen Betrugs: aktuelle Entscheidungen
Validierungstests
Zumutbare Willensanstrengung
Schwindel – multidisziplinäre Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit
Ärzte/Ärztinnen und Juristen/Juristinnen und ihre besonderen Kommunikationsschwierigkeiten
Programmänderungen vorbehalten.
Zielgruppe
Das Vertiefungsseminar richtet sich an Leiter:innen von Leistungsbereichen, erfahrenen Bearbeiter:innen von Krankentagegeldangelegenheiten, Vertrieben, Rechtsanwälte:innen und Ärzte:innen zur Aktualisierung ihres Wissens und bietet die Möglichkeit der Diskussion mit qualifizierten Fachkollegen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf bis vier Wochen vor Seminartermin unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.