Die Leistungsprüfung in der privaten Krankenversicherung ist eingebettet in die vertraglich vereinbarten Leistungsvoraussetzungen sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung einerseits und die medizinische Bewertung andererseits.
In diesem Seminar werden aus den drei Blickwinkeln Leistung, Medizin und Recht ausgewählte Schwerpunktthemen der Leistungsprüfung (aktuelle Rechtsprechung zur privaten Krankenversicherung, Herzinsuffizienz – von der HFpEF zur HFrEF, Kardiomyopathien unter besonderer Berücksichtigung der HOCM, Anwendung der GOÄ auf juristische Personen (BGH, Urteil vom 04. April 2024 – III ZR 38/23) und Heilmittel (OLG München, Urteil vom 16.11.2023 – 25 U 8934/21)) dargestellt und diskutiert.
RA Jan Holger Göbel
Dr. med. Rainer Hakimi
Christian Born
RA Jan Holger Göbel
Dr. med. Rainer Hakimi
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Krankenversicherungsunternehmen aus den Bereichen Leistung und Recht, Versicherungsvermittler:innen und -makler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst den Live-Stream und die digitalen Seminarunterlagen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über den "Buchung"-Button, das Anmeldeformular oder per E-Mail (info@versicherungsforum.de) erfolgen.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 16:30 Uhr (inkl. Pausen) durchgeführt.
Hinweise zu FAO*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Ablauf/ Equipment
Das Seminar findet über die Plattform "Zoom" statt. Nach Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Einwahllink. Über Ihren Webbrowser können Sie am Online-Seminar teilnehmen. Die Installation des Programms ist nicht notwendig.
Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets während des Seminars. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hinweise zu Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 6 Stunden FAO/Bildungszeit gemäß der Weiterbildungsvorgaben.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.