Frau Christina Eckes informiert die Teilnehmenden über ausgesuchte Rechtsprechung zur Technischen Versicherung mit Erläuterung für die Praxis
Der GDV hat die Musterbedingungen der Technischen Versicherungen, AMB, ABMG ABE zum 01.12.2022 aktualisiert, die AMoB 2021 zum 13.01.2021 und die ABN und ABU in den ABBL 2018 Stand 30.09.2021 aktualisiert und hierbei zum Teil eine neue Struktur gewählt und inhaltliche Änderungen vorgenommen. Es erfolgt ein Überblick über die wesentlichen Änderungen.
In unserer Veranstaltungsreihe zu technischen Versicherungen stellt Herr Axel Opp in seinem Vortrag die Herausforderungen und Problematiken vor, die bei Schäden an medizinisch-technischen Geräten und Anlagen sowie Geräten zur Körperpflege entstehen können. Herr Opp geht auf eine Vielzahl von Systemen ein, darunter Röntgen- und Ultraschalltechnik, MRT, CT, Röntgensensoren, Endoskopiegeräte sowie spezialisierte Geräte zur Haarentfernung mittels Laser. Insbesondere die Haarentfernungslaser sind seit vielen Jahren auffällig.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf den direkten Schäden, den Möglichkeiten der Ursachenermittlung und den damit verbundenen Wiederherstellungskosten und Reparaturmöglichkeiten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die komplexen Anforderungen und Probleme gelegt, die sich aus der Reparatur dieser hochspezialisierten Geräte ergeben, insbesondere im Kontext der Medizinprodukte-Richtlinie. Zudem wird die Thematik der oft signifikant überhöhten Instandsetzungskosten beleuchtet, die sowohl für Versicherer als auch für Betreiber von großer Bedeutung sind.
Dieser Vortrag bietet tiefe Einblicke in die technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte, die bei der Versicherung und Instandsetzung von medizinisch-technischen Geräten und Anlagen berücksichtigt werden müssen, und richtet sich an Fachleute, die sich mit der Bewertung und dem Management von Risiken in diesem speziellen Bereich der technischen Versicherung auseinandersetzen.
Der Vortrag von Herr Anatoliy Dobroshynskyy konzentriert sich auf die zunehmende Herausforderung von Betriebsunterbrechungsschäden, die durch Defekte an Mittelspannungsanlagen, Schaltanlagen, Kabelendverschlüssen, Trafostationen und Mittelspannungskabeln verursacht werden, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Ein wesentlicher Aspekt ist die präzise Abgrenzung der Schadenursache, da Betriebsunterbrechungsschäden in der Regel nur abgedeckt sind, wenn ihnen ein versichertes Schadenereignis, wie Elektronik- oder Maschinenschäden, vorausgeht. Ohne einen solchen Nachweis bleibt der BU-Schaden oft ungedeckt.
Der Vortrag bietet detaillierte Einblicke in die Identifizierung und Analyse von Schadenursachen und deren Unterscheidung von externen Einflüssen. Zudem werden Normen für Wiederholungsprüfungen und Regressmöglichkeiten behandelt, um Teilnehmende mit essenziellem Wissen für die Handhabung solcher Schäden und das Risikomanagement in der Versicherung technischer Großrisiken auszustatten.
Moderiert wird die Veranstaltung durch Christina Eckes.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, immer wieder auftretende Probleme, die zu Diskussionen zwischen Vertragsparteien führen, aus juristischer, aber auch aus sachverständiger Sicht zu erörtern. Es werden zu den jeweiligen Auslegungs- und Rechtsfragen entsprechende Beispiele aus der Praxis durch die Erfahrung der Sachverständigen thematisiert.
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen aus dem Bereich der Technischen Versicherungen, Versicherungsvermittler:innen, Schadenregulierer:innen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt (Heumarkt 20, 50667 Köln).
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent ist bis vier Wochen vor Seminartermin über einen Buchungslink, der bei der Anmeldung versendet wird, verfügbar.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.