Versicherungsvertragsrecht
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Versicherungsvertragsrecht

Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung

625 € brutto / 525 € netto

Weitere Termine folgen.

Bildungszeit

6h

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. allgemeine Fragen zum Vertragsschluss im Versicherungsrecht und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchten.

Im Anschluss wird Dr. Jens Muschner auf Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Anzeigepflichten und deren Auswirkungen auf die Praxis eingehen sowie aktuelle Fragestellungen zur Datenerhebung und zu Obliegenheitsverletzungen behandeln.

Zum Abschluss wird Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. weitere aktuelle Entwicklungen in der Versicherungsrechtlichen Praxis vorstellen.

Zu allen Vorträgen wird ausreichend Zeit für Diskussionen vorgesehen.

Ziele / Nutzen

Ziel des Seminars ist es, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung darzustellen, in den systematischen Kontext des VVG einzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder Haftungsfolgen für den Versicherer.

Auch erscheint für die vorgerichtliche sowie die forensische Behandlung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen die detaillierte Kenntnis der Rechtsprechungsentwicklung essentiell. Hier spielt im Vorfeld die Zulässigkeit der Informationsgewinnung der Gesundheitsdaten durch die Versicherer und ihre Verwertbarkeit in einem Zivilprozess (Stichwort: "gestufte Dialogrechtsprechung" des BGH, § 213 VVG) eine Rolle.

Weiterhin von übergeordnetem Interesse ist der Umgang mit Vertragsverletzungen bei unwirksamen Obliegenheitsregelungen.

Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Gerichtet ist es sowohl an den Schaden-, Leistungs- und Regulierungsbereich, als auch an alle betrieblichen Fachleute.

Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte dient das Seminar dazu, Fehler bei der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden.

 

Programmänderungen vorbehalten. 

Inhalte

Vertragsschluss 

  • Europarechtskonforme Vertragsgestaltung
  • Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung 

  • Anforderungen an die Fragestellung
  • Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 VVG
  • Arglistanfechtung

Datenerhebung   

  • Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung
  • Rechtsfolgen bei verweigerter Datenerhebung
  • Verwertungsverbot bei rechtswidriger Informationsbeschaffung?

Dr. Jens Muschner

Obliegenheiten   

  • Gefahrerhöhung
  • Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit
  • Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Dr. Jens Muschner

Zurechnung des Verhaltens Dritter 

  • Repräsentation
  • Wissenszurechnung
  • Mitversicherung
  • Arglistzurechnung

Dr. Jens Muschner

Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls 

  • Tatbestand des § 81 VVG
  • Rechtsfolgen (Leistungskürzung / Leistungsfreiheit)

Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.

Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

Seminarzeiten

Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

Veranstaltungsort

Das Seminar findet im Hilton Hotel Köln statt. (Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln)

Übernachtung

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Fachliche Leitung

  • Dr. Jens Muschner

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin

Referent:innen

  • Dr. Jens Muschner

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin

  • Prof. Dr. Oliver Brand

    Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Versicherungswissenschaft, Abteilung Versicherungsrecht, Universität Mannheim

Info-Cockpit

Termine

Weitere Termine folgen.

Abschluss

Dauer

Kooperationspartner

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

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Tino Schellenberg

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