678 € brutto / 570 € netto
Frühbucherpreis bis 29.03.2026:
577 €
brutto
/
485 €
netto
Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Das Versicherungsvertragsrecht (VVG) prägt alle Phasen des Versicherungsverhältnisses – vom Vertragsschluss über die Beratung und Dokumentation bis zur Leistungsprüfung und gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das Seminar verbindet einen systematischen Einstieg in die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts mit ausgewählten aktuellen Entscheidungen der Rechtsprechung, die für die tägliche Praxis von Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler:innen besonders wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, der Beratungs- und Informationspflichten sowie der vorvertraglichen Anzeigepflichten, einschließlich ihrer typischen Streitpunkte und Rechtsfolgen. Ergänzend wird aufgezeigt, welche Rolle Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen und die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 81 VVG) in der Leistungsbearbeitung spielen. Auch der Umgang mit Datenerhebung und Datenverwertung, etwa bei Gesundheitsdaten und ihrer prozessualen Verwertbarkeit, wird anhand der aktuellen VVG-Rechtsprechung beleuchtet. Hier spielt im Vorfeld die Zulässigkeit der Informationsgewinnung der Gesundheitsdaten durch die Versicherer und ihre Verwertbarkeit in einem Zivilprozess eine zentrale Rolle (Stichwort: "gestufte Dialogrechtsprechung" des BGH, § 213 VVG).
Die spartenübergreifende Ausrichtung ermöglicht es, die besprochenen Grundsätze auf unterschiedliche Versicherungssparten und Vertragskonstellationen zu übertragen und eigene Fallkonstellationen rechtlich besser einzuordnen. So gewinnen die Teilnehmenden mehr Sicherheit darin, Vertrags- und Leistungsfragen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht fundiert zu bewerten und typische Fehler bei der Schadenregulierung zu vermeiden. Zu allen Vorträgen wird ausreichend Zeit für Diskussionen vorgesehen.
Die Teilnehmenden
• erwerben ein fundiertes Verständnis der Grundstrukturen des Versicherungsvertragsrechts (VVG) und ihrer Bedeutung für Vertragsschluss, Vertragsgestaltung und Leistungsprüfung.
• verstehen die praktische Relevanz von Beratungs- und Informationspflichten, vorvertraglichen Anzeigepflichten und Obliegenheiten sowie deren Rechtsfolgen nach aktueller VVG-Rechtsprechung.
• erkennen, welche Rolle Datenerhebung und Datenverwertung – insbesondere bei Gesundheitsdaten – für die Beurteilung von Versicherungsverhältnissen und die prozessuale Verwertbarkeit spielt.
• können Vertrags- und Leistungsfälle spartenübergreifend rechtlich einordnen und typische Fehler in Schadenregulierung und Regulierungspraxis gezielt vermeiden.
Vertragsschluss
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Datenerhebung
Dr. Jens Muschner
Obliegenheiten
Dr. Jens Muschner
Zurechnung des Verhaltens Dritter
Dr. Jens Muschner
Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen, die mit Fragen des Versicherungsvertragsrechts und der aktuellen VVG-Rechtsprechung befasst sind.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Hilton Hotel Köln statt. (Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln)
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.