Versicherungsvertragsrecht

Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung

  • Konzept

    Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Fragen des Vertragsschlusses thematisieren und hierbei einen besonderen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Beratungspflichten der Versicherung sowie den Rechtsfolgen ihrer Verletzung im Vertragsrecht werfen. 

    Anschließend wird Dr. Jens Muschner die Entwicklung der Rechtsprechung bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und ihre Auswirkungen auf die Praxis darstellen. Im Anschluss behandelt er Fragen der Datenerhebung im rechtlichen Rahmen der §§ 31, 213 VVG. Am Nachmittag behandelt Dr. Muschner aktuelle Fragestellungen bei Obliegenheitsverletzungen und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zur Zurechnung des Verhaltens (oder der Kenntnis) Dritter auf den Versicherungsnehmenden. 

    Abschließend stellt Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. die Entwicklung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 81 VVG und der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls dar.

    Zu allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit zur Diskussion.

  • Ziele / Nutzen

    Ziel des Seminars ist es, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung darzustellen, in den systematischen Kontext des VVG einzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder Haftungsfolgen für den Versicherer.

    Auch erscheint für die vorgerichtliche sowie die forensische Behandlung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen die detaillierte Kenntnis der Rechtsprechungsentwicklung essentiell. Hier spielt im Vorfeld die Zulässigkeit der Informationsgewinnung der Gesundheitsdaten durch die Versicherer und ihre Verwertbarkeit in einem Zivilprozess (Stichwort: "gestufte Dialogrechtsprechung" des BGH, § 213 VVG) eine Rolle.

    Weiterhin von übergeordnetem Interesse ist der Umgang mit Vertragsverletzungen bei unwirksamen Obliegenheitsregelungen.

    Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Gerichtet ist es sowohl an den Schaden-, Leistungs- und Regulierungsbereich, als auch an alle betrieblichen Fachleute.

    Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte dient das Seminar dazu, Fehler bei der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden.

  • Inhalte

    Vertragsschluss 

    • Europarechtskonforme Vertragsgestaltung
    • Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
    • Rechtsfolgen bei Verstößen
    • Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

    Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung 

    • Anforderungen an die Fragestellung
    • Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 VVG
    • Arglistanfechtung

    Datenerhebung   

    • Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung
    • Rechtsfolgen bei verweigerter Datenerhebung
    • Verwertungsverbot bei rechtswidriger Informationsbeschaffung?

    Dr. Jens Muschner

    Obliegenheiten   

    • Gefahrerhöhung
    • Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit
    • Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

    Dr. Jens Muschner

    Zurechnung des Verhaltens Dritter 

    • Repräsentation
    • Wissenszurechnung
    • Mitversicherung
    • Arglistzurechnung

    Dr. Jens Muschner

    Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls 

    • Tatbestand des § 81 VVG
    • Rechtsfolgen (Leistungskürzung / Leistungsfreiheit)

    Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M.

    Programmänderungen bleiben vorbehalten.

  • Teilnahmeinformationen

    Zielgruppe

    Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

    Seminarzeiten

    Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

    Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

    Veranstaltungsort

    Das Seminar findet im Hilton Hotel Köln statt. (Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln)

    Übernachtung

    Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF110
Preis

525,00 € netto
624,75 € brutto

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