678 € brutto / 570 € netto
Frühbucherpreis bis 30.06.2026:
577 €
brutto
/
485 €
netto
Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Das Versicherungsaufsichtsrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter und stellt Versicherungsunternehmen vor zunehmende regulatorische und organisatorische Anforderungen. Das Seminar beleuchtet aktuelle Entwicklungen und zentrale Fragestellungen im Versicherungsaufsichtsrecht und ordnet deren Auswirkungen auf die Praxis von Versicherern ein.
Dr. Joachim Grote stellt zunächst den aufsichtsrechtlichen Rahmen und praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Liquidation eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) dar.
Prof. Dr. Meinrad Dreher widmet sich im Anschluss der Selbstbeurteilung von Aufsichtsräten und beleuchtet dabei die Organisationsautonomie, die gesetzlichen fit & proper-Anforderungen im Rahmen des Solvency-II-Reviews sowie die aufsichtsbehördlichen Vorgaben und Zielsetzungen der Selbstbeurteilung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) und ihre Umsetzung in Deutschland. Die Referenten Dr. Simon Guilliard und Bastian Schneider geben einen Überblick über Ziele und Regelungsinhalte sowie die geplante Umsetzung in das deutsche Recht und beleuchten insbesondere die Rolle von Sicherungsfonds, Bestandsübertragungen und neuen Abwicklungsmechanismen zur Sicherung der Systemstabilität.
Darüber hinaus behandelt Frederic Neu die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitend tätige Versicherer im EU-Binnenmarkt und geht auf die Abgrenzung zwischen Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr sowie auf die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und damit verbundene Konfliktfelder ein.
Dr. Martin Schaaf stellt aktuelle Rechtsfragen zum Sondervergütungsverbot nach § 48b VAG dar und beleuchtet dabei insbesondere dessen aufsichtsrechtlichen Rahmen, die Reichweite der Geringwertigkeitsvorgaben sowie praktische Fragestellungen etwa im Zusammenhang mit Pricing-Maßnahmen, Sonderkonditionen und mittelbaren Zuwendungen.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion. Moderiert wird die Veranstaltung vom BLD-Partner Dr. Joachim Grote.
Den Teilnehmenden werden wichtige versicherungsaufsichtsrechtliche Themenkomplexe nähergebracht, die überwiegend spartenunabhängig für Versicherungsunternehmen von Bedeutung sind. Über fokussierte Einblicke zum gegenwärtig geltenden Recht hinaus erhalten die Teilnehmenden zugleich einen Ausblick über anstehende Neuerungen des Versicherungsaufsichtsrechts und deren Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen.
Die Teilnehmenden …
Begrüßung und Einführung
Dr. Joachim Grote
„Rechtsfragen bei der Liquidation eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit“
Dr. Joachim Grote
„Die Selbstbeurteilung der Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen“
Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M.
“Die IRRD und ihre Umsetzung in Deutschland: Systemstabilität um jeden Preis?“
Dr. Simon Guilliard / Bastian Schneider
„Aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitend tätige Versicherer im EU Binnenmarkt“
Frederic Neu
„Aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Sondervergütungsverbot nach § 48b VAG“
Dr. Martin Schaaf
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen, die mit Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts beschäftigt sind, Mitarbeiter:innen und Leiter:innen der Rechtsabteilungen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln).
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 5 Stunden 50 Minuten mit Vermerk auf § 15 FAO.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.