Versicherungsaufsichtsrecht aktuell
Versicherungsaufsichtsrecht aktuell

Versicherungsaufsichtsrecht aktuell

Relevante Rechtsfragen, regulatorische Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Versicherer

Termine

678 € brutto / 570 € netto

05.11.2025 09:30 - 17:00
Köln
Durchführungsgarantie

Bildungszeit

6h

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Das Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen im Versicherungsaufsichtsrecht. 

Herr Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M. gibt in seinem Vortrag einen Überblick über die Zuständigkeiten und Aufgaben der obersten Vertretung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) sowie über die Qualifikationsanforderungen, die für die oberste Vertretung von VVaG gelten. Darauf aufsetzend behandelt er die Haftung von Mitgliedervertretern bzw. Mitgliedern. 

Im Anschluss lässt Herr Dr. Torsten Schulte die TeilnehmerInnen mit einem Erfahrungsbericht an den versicherungsaufsichtsrechtlichen Herausforderungen beim Zusammenschluss zweier VVaG-geführter Versicherungsgruppen teilhaben. Ausgewählte Problemstellungen werden skizziert und praktischen Lösungen zugeführt. 

Nach der Mittagspause stellt Herr Benjamin Fiedler rechtliche Anforderungen und Stolpersteine beim Outsourcing auf Assekuradeure vor. Er befasst sich zunächst mit typischen Fallkonstellationen und deren vertraglicher Einwertung. Auf dieser Grundlage werden spezielle Problemkreise erörtert, vom Onboarding neuer Assekuradeure bis hin zu Run-Off-Szenarien. 

Die Problemstellungen, die sich in der alltäglichen Praxis von Erstversicherungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Verbot versicherungsfremder Geschäfte und dessen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde stellen, beleuchtet Herr Dr. Martin Schaaf in seinem Beitrag. Dabei geht er insbesondere auf die Reichweite des Fremdmittelaufnahmeverbots für Versicherungsunternehmen ein.

Abschließend stellt Frau Dr. Brosthaus die rechtlichen Anforderungen und praktischen Implikationen des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Versicherungsbranche dar. Bei der Bewältigung derselben legt sie einen Schwerpunkt auf die Compliance und Haftungsvermeidung.

Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.

Moderiert wird die Veranstaltung vom BLD-Partner Dr. Joachim Grote 

Ziele / Nutzen

Den Teilnehmenden sollen in der Praxis wichtige versicherungsaufsichtsrechtliche Themenkomplexe näher gebracht werden, die überwiegend spartenunabhängig von Bedeutung für Versicherungsunternehmen sind. Über fokussierte Einblicke zum gegenwärtig geltenden Recht hinaus erhalten die Teilnehmenden zugleich einen Ausblick über anstehende Neuerungen des Versicherungsaufsichtsrechts und deren Auswirkungen auf die Versicherungsunternehmen. 

Die Teilnehmer erhalten u.a folgende Informationen: 

  • Überblick über Organstrukturen und Fusionen bei VVaGs
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Kooperation von Versicherungsunternehmen mit Assekuradeuren
  • Überblick über Reichweite des Verbots versicherungsfremder Geschäfte
  • Darstellung der Implikationen des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Versicherungswirtschaft.

 

Inhalte

Mitgliedervertreter in der obersten Vertretung von VVaG – Qualifikationsanforderungen und Haftung

•  Stellung der Mitgliedervertreter

•  Zuständigkeiten und Aufgaben der obersten Vertretung

•  Qualifikationsanforderungen an Mitgliedervertreter

•  Sorgfaltsmaßstab und Haftung bei Mitgliedervertretern

Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M.

Versicherungsaufsichtsrechtliche Herausforderungen beim Zusammenschluss von VVaG- geführten Versicherungsgruppen

• Erfahrungsbericht

• Rechtliche Highlights

Dr. Torsten Schulte

Aufsichtsrechtliche Komplexitäten der Ausgliederung auf Versicherungsvermittler

• Typische Sachverhalte der Kombination aus Vertrieb und Ausgliederungstätigkeiten und deren vertragliche Einfassung

• Ausgliederungssachverhalt, Ausgliederungsbewertung, Vertragliche Konkretisierungen, Reichweite und Bestand von Vollmachten, Unterbevollmächtigung, Einwirkungsmöglichkeiten, Umgang mit Wettbewerbsszenarien, Run-Off Szenarien

Benjamin Fiedler

Das Verbot versicherungsfremder Geschäfte für Erstversicherungsunternehmen in der Praxis 

• Grundlagen 

• Kasuistik in der Praxis

• Fremdmittelaufnahmeverbot

Dr. Martin Schaaf

Hinweisgeberschutz in der Versicherungsbranche: Rechtliche Anforderungen und praktische Implikationen

• Rechtliche Grundlagen des Hinweisgeberschutzes:  Das HinSchG und die besonderen Anforderungen für Versicherungsunternehmen gemäß § 23 Abs. 6 VAG

• Praktische Umsetzung: Fokus auf Compliance und Haftungsvermeidung

• Aufsichtsrechtliche Implikationen und Prüfungsschwerpunkte durch die BaFin als Aufsichtsbehörde

Dr. Christina Brosthaus

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Versicherungsunternehmen, die mit Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts beschäftigt sind, Mitarbeiter:innen und Leiter:innen der Rechtsabteilungen sowie Rechtsanwälte:innen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

Seminarzeiten

Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

Veranstaltungsort

Das Seminar findet im Maritim Hotel Köln statt. (Heumarkt 20, 50667 Köln).

Übernachtung

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abrufunter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Fachliche Leitung

  • Dr. Martin Schaaf

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

Referent:innen

  • Dr. Torsten Schulte

    Bereichsleiter Recht und Stab 

    Barmenia.Gothaer Finanzholdig AG

  • Dr. Joachim Grote

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und geschäftsführender Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

  • Prof. Dr. Meinrad Dreher

    Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

  • Dr. Martin Schaaf

    Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

  • Benjamin Fiedler

    Head of Legal & Compliance

    assona GmbH, Berlin

  • Dr. Christina Brosthaus

    Fachanwältin für Strafrecht

    verte|rechtsanwälte PartG mbB

Info-Cockpit

Termine

05.11.2025 09:30 - 17:00
Köln
Durchführungsgarantie

Abschluss

Dauer

Kooperationspartner

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

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Tino Schellenberg

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